Baum Grundstücksgrenze, Nachbarrecht Thüringen, Grenzabstände Bäume

 


 

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Grenzabstände zur Grundstücksgrenze sind hiernach mindestens einzuhalten:
Wuchshöhe des Gehölzes
in Meter
  Abstände zur Grundstücksgrenze
in Meter
bis 01,50 = 0,50
bis 03,00 = 1,00
bis 05,00 = 1,25
bis 15,00 = 3,00
über 15,00 = 6,00

Nach den Abstandsregeln braucht ein Baum, dessen spätere Wuchshöhe 15 Meter voraussichtlich nicht überschreiten wird,  nicht weiter als 3 Meter entfernt von der Grundstückgrenze gepflanzt zu werden.

Stürzt ein Baum, der auf der Grenze zweier Grundstücke steht und deutliche Krankheitsanzeichen aufweist, ohne Sturmeinwirkung um und beschädigt dabei das Haus eines der Grundstückseigentümer, so kann dieser von seinem Nachbarn die Hälfte des entstandenen Schadens ersetzt verlangen.

Die Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücks- grenze finden sich zunächst in dem für das gesamte Bundesgebiet geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Stehen Bäume nahe der Grundstücksgrenze, kann es zu Einwirkungen auf das Nachbargrundstück kommen.

Dringen Wurzeln von Bäumen und Sträuchern des Nachbarn in den eigenen Garten ein und beeinträchtigen sie dadurch die Grundstücksnutzung zum Beispiel durch Entziehen der Feuchtigkeit angepflanzter Gemüse oder durch Schädigung von Plattenwegen, darf sie der geschädigte Grundstückseigentümer notfalls bis zur Grundstücksgrenze abschneiden und behalten. Gleiches gilt für überhängende Zweige, die die Nutzung des eigenen Grundstücks wesentlich behindern.

das Gesetz über Grundstücksgrenzen ist im Abmarkungsgesetz -AbmG festgehalten und wird vom Katasteramt vermessen.


 

 

 

 

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