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In ländlichen Gegenden ist es zulässig jahreszeitlich bedingt zur Düngung bestimmten Pferde- und Kuhmist auch an der Grenze zum Nachbargrundstück für einige Tage abzulagern, auch wenn davon ein übler und widerwärtiger Gestank ausgeht. Wegen des vorübergehenden und jahrszeitlich bedingten Charakters sah das Amtsgericht Neuss (DWW 1990, 310), hierin nur eine unwesentliche Beeinträchtigung gemäß §§ 1004 Abs. 2, 906 Abs. 1 BGB. Dasselbe ist für die Düngung eines Grundstücks mit Gülle vom OLG Düsseldorf entschieden worden.
Ein Umsetzen des
Komposthaufens ist nur notwendig, wenn der Rotteprozess nicht ordnungsgemäß
verläuft. Ansonsten ist nach etwa einem Jahr der Kompost fertig und kann
entnommen werden. Im Kunststoffbehälter verläuft die Rotte aufgrund höherer
Temperaturen schneller (6-7 Monate) als bei offener Kompostierung.
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Kompost gibt die Nährstoffe nur sehr langsam ab, so dass es zu keiner Überdüngung
kommt. Aus diesem Grund kann er praktisch das ganze Jahr wie folgt angewendet
werden.
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Nach üblichem Nachbarrecht müssen für Komposter Mindestabstände von 0.5 m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Geringfügige Geruchsbelästigung ist hinzunehmen! Zur Düngung von Hecken Bei Hecken ist eine kontinuierliche Nährstoffzufuhr in geringen Dosen notwendig, insbesondere in den ersten Jahren der Aufbauphase und nach dem jährlichen Schnitt. |
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Nachbar Düngung, Abstand von der Grundstücksgrenze Rasen düngen