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Ein Eigentümer, der seine Doppelhaushälfte abreißt, muss die Maßnahmen treffen, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind. Hierzu gehören auch Sicherungsmaßnahmen, wenn das verbleibende Haus
durch den Abriss seine Stütze verliert. Unterlässt der die
Abrissmaßnahme veranlassende Eigentümer trotz Aufforderung geeignete
Sicherheitsmaßnahmen, muss er die Kosten für die vom betroffenen Nachbarn
veranlasste Absicherung seines Hauses tragen.
Urteil des OLG Frankfurt vom 06.09.2004
Nachbar Sicherungsmaßnahmen Haus bei Bauarbeiten, Kosten ersetzen