Wäsche im Garten, Terrasse oder Balkon aufhängen, Wäsche aufhängen erlaubt, nachbarrecht

 

Wäsche trocknen auf Balkon und Terrasse ist erlaubt. Das trifft zumindest auf die "kleine Wäsche" und das Aufstellen eines Wäscheständers zu, selbst wenn die Hausordnung "das Trocknen der Wäsche" auf dem Balkon ausdrücklich untersagt (AG Euskirchen, Az. 13 C 663/94).

 Der Balkon ist Teil der Wohnung und darf frei genutzt werden, Wäsche trocknen, Tisch und Stühle aufstellen oder Rauchen, das ist erlaubt.

 Das Wäscheaufhängen auf dem Balkon ist dem Mieter im Rahmen der normalen Balkonnutzung grundsätzlich gestattet. Er darf dafür aber ohne Einwilligung durch den Vermieter keine festen Wäschetrockenvorrichtungen anbringen. Wäschetrockengestelle sind wie Blumentröge so zu sichern, dass sie niemanden gefährden, auch bei einem ortsüblichen Unwetter nicht.

 

Eine Wäschespinne im Garten stellt nach herrschender Rechtsprechung keine bauliche Veränderung dar. Eine Optische Beeinträchtigung durch diese darf nicht angenommen werden.



 

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Wäsche im Garten, Terrasse oder Balkon aufhängen, Wäsche aufhängen erlaubt, nachbarrecht