Das Wäscheaufhängen auf dem Balkon ist dem
Mieter grundsätzlich gestattet.
Er darf aber ohne Einwilligung durch den Vermieter
keine festen
Wäschetrockenvorrichtungen anbringen.
Wäschetrockengestelle sind wie Blumentröge so
zu sichern, dass sie niemanden gefährden, auch
bei einem ortsüblichen Unwetter nicht.
Eine Wäschespinne im Garten stellt keine bauliche
Veränderung dar. Es handelt sich auch nicht um
eine optische Beeinträchtigung, falls Nachbarn der
Anblick stört.
Wäsche trocknen auf Balkon und Terrasse ist
erlaubt. Es kann eine Vorrichtung zum
Wäschetrocknen oder ein Wäscheständer genutzt
werden.
Es kann aber untersagt werden, wenn Wäsche
einfach über das Balkongeländer oder aus dem
Fenster gehängt wird. Hier können ästhetische
Gründe dagegen sprechen. Wenn dadurch das
Ansehen eines Hauses geschädigt wird.
Ansonsten kann das Aufhängen der Wäsche auf
Balkon oder Terrasse auch nicht durch eine
Hausordnung untersagt werden. (AG Euskirchen).
Der Balkon gehört zur Wohnung und darf frei
genutzt werden.
Dort kann Wäsche aufgehängt werden und es darf
auch auf dem Balkon geraucht werden.
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Nachbarrecht