Nachbarrecht Hecke als Grundstücksgrenze, Eigentümer muss die Hecke schneiden, Beschädigung durch Nachbar Hecken können aus allen möglichen Gehölzen bestehen, und zwar sowohl aus Laubgehölzen wie auch aus Nadelgehölzen und ebenso aus Obstgehölzen. Hecken im Sinn der Nachbarrechtsgesetze sind aus Gehölzen bestehende, ein oder mehrreihige Pflanzungen, die von oben bis unten einen Dichtschluss sowie eine Höhen- und Seitenbegrenzung erreichen, so dass der Eindruck einer lebenden Wand besteht, die keinen oder nur geringen Durchblick gewährt. Sind Bäume unmittelbar an der Grundstücksgrenze als Hecke gepflanzt, dürfen sie nicht höher sein als 3 Meter. Der Eigentümer muss die Bäume stutzen. Weigert er sich, droht ihm ein Ordnungsgeld. ( LG Zweibrücken: 3 S 80/97 )  Eine Hecke ist insgesamt Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB, wenn auch nur einige Stämme der Heckenpflanzen, dort wo sie aus dem Boden heraustreten, von der Grenze durchschnitten werden. Darauf, ob dieser Zustand auch schon bei Anpflanzung der Hecke bestand, kommt es nicht an. Zum Umfang des Anspruchs auf Wiederherstellung und eventuellen Geldersatz, wenn ein Nachbar unter Verstoß gegen § 922 Satz 3 BGB die Hecke abholzen lässt. Az.: V ZR 77/99 BGH Dem Eigentümer steht wegen Beschädigung seiner Hecke kein nach den Grundsätzen der Naturalrestitution (§249 BGB) bemessener Schadensersatzanspruch zu, wenn die Wiederherstellung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Beschädigung nicht zur Zerstörung der Pflanzen geführt hat und sich weitestgehend wieder auswächst. OLG Köln 20 U 66/98 Hecke als Grundstücksgrenze, Rheinland Pfalz Eigentümer muss die Hecke schneiden, Beschädigung durch Nachbar Hier Inhalt anzeigen! Katzen auf dem Grundstück  Nachbarrecht nach Bundesland auswählen Was man von Nachbarn wissen muss... mehr Info...