Nachbarrecht Grenzbaum, Grenze, Grundstücksgrenze, Baum, Nachbar



 

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Es handelt sich um einen Baum oder Strauch, der auf der Grenze von zwei Grundstücken steht. Solange der Baum (Strauch) steht, gehören die Früchte des Baums (Strauchs) den Grundstückseigentümern zu gleichen Teilen. Wird der Baum (Strauch) gefällt, gehören seine Überreste beiden Grundstückseigentümern.

Jeder der Nachbarn hat das Recht, die Beseitigung des Baums (Strauchs) zu verlangen. Die Beseitigungskosten tragen beide Nachbarn zu gleichen Teilen. Verlangt ein Nachbar die Beseitigung und der andere Nachbar will sich nicht an den Beseitigungskosten beteiligen, so verzichtet er auf sein Recht an dem Grenzbaum und der Nachbar, der die Beseitigung will, trägt alle Kosten.

  

Nur "echter" Grenzbaum darf gefällt werden
Ein Grundstückseigentümer darf einen Baum dann fällen lassen (und die halben Kosten dafür auf den Nachbarn umlegen), wenn der Baum genau auf der Grundstücksgrenze steht. Entscheidend für die Bewertung, wo der Baum steht, ist, "wo er aus der Erde kommt.


 

Nachbarrecht Grenzbaum, Grenze, Grundstücksgrenze, Baum, Nachbar