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Nachbarrecht
Der Ratgeber umfasst 70 Seiten
Informationen im Word und PDF Format.
Er enthält über 200 Gerichtsurteile.
Weiter ist enthalten, das
Schlichtungsgesetz, das
Pflanzenschutzgesetz, das
Bundeskleingartengesetz und die
Bauordnung. Eine Auflistung, was
Sondereigentum und was
Gemeinschaftseigentum ist. Enthalten ist
auch ein Programm, das Anwalts- und
Gerichtskosten ermitteln kann und auch
ein Programm, welches den Anspruch
auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe
berechnet. Und
Musterschreiben und Formulare.
Grenzabstände für Gebäude Mit Außenwänden von Gebäuden ist ein Mindestabstand von 2 m und mit sonstigen, nicht zum Betreten bestimmten oberirdischen
Gebäudeteilen ein Mindestabstand von 1 m von der Grenze einzuhalten. Der Abstand ist waagerecht vom grenznächsten Punkt der Außenwand oder des Bauteils
aus rechtwinklig zur Grenze zu messen.
Abstand Gebäude Grenzabstand, Abstandsfläche, Vorschriften Sachsen Nachbargrundstück
Nachbarrecht Niedersachsen, Abstand Hecken, Vorschriften Höhe Heckenabstand
Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend größerer Abstand
einzuhalten. Die Hecke ist bis zur Hälfte des vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden.
Das gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Der Besitzer der
Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März
bis zum 30. September.
Unter Hecken versteht man Gruppen gleichartig wachsender Gehölze, die in langer schmaler Erstreckung
aneinandergereiht sind. Wesentlich ist dabei die Geschlossenheit der Pflanzkörper unter sich und der Verbund zu einer
wandartigen Formation, wobei sich der Dichtanschluss der einzelnen Pflanzen aneinander auf den überwiegenden Teil
der Vertikalen und nicht nur auf ein kleines Teilstück erstrecken muss.
Es können die verschiedensten Baum- und Straucharten als Hecke gezogen werden. Hecken können aus mehr als nur
einer einzigen Pflanzenart bestehen. Der Abstand wird von der Mitte des Baumstammes, des Strauches, der Hecke
oder des Rebstocks bis zur Grenzlinie gemessen, und zwar an der Stelle, an der die Pflanze aus dem Boden austritt.
Laubbefall vom Nachbargrundstück ist in der Regel vom Eigentümer des betroffenen Grundstück entschädigungslos
hinzunehmen.
Das gilt auch, wenn das Laub in das offene Schwimmbad des betroffenen Eigentümers fällt und erhöhte Kosten für die
Reinigung anfallen. Eine Hecke ist insgesamt Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB, wenn auch nur einige
Stämme der Heckenpflanzen, dort wo sie aus dem Boden heraustreten, von der Grenze durchschnitten werden.
Darauf, ob dieser Zustand auch schon bei Anpflanzung der Hecke bestand, kommt es nicht an. Dem Eigentümer steht
wegen Beschädigung seiner Hecke kein nach den Grundsätzen der Naturalrestitution (§249 BGB) bemessener
Schadensersatzanspruch zu, wenn die Wiederherstellung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Dies
gilt insbesondere, wenn die Beschädigung nicht zur Zerstörung der Pflanzen geführt hat und sich weitestgehend wieder
auswächst. OLG Köln 20 U 66/98
Bei einer Hecke, die nicht den nötigen Grenzabstand einhält (§ 28 I NachbarG Berlin), hat der Nachbar gegen den
Eigentümer nur einen Anspruch auf Beseitigung, den allein der Eigentümer durch ein Zurückschneiden ersetzen kann (§
31 NachbarG Berlin). Dieser Beseitigungsanspruch ist, ebenso wie ein Anspruch des Nachbarn auf ein
Zurückschneiden der Hecke, aber ausgeschlossen, wenn der Nachbar den Wuchs der Hecke über 2 Meter bei einem
Grenzabstand von gerade 0,5 Meter duldet und die Ausschlussfrist abläuft.
Ausnahmen hiervon gibt es nur bei unzumutbaren Beeinträchtigungen des Nachbarn , die der Eigentümer ohne
Probleme beheben könnte. Schneidet der Nachbar fachgerecht, aber nach Ablauf der Ausschlussfrist eigenmächtig die
Hecke wesentlich zurück, dann kann der Eigentümer in der Regel nicht den für eine Neuanpflanzung erforderlichen
Geldbetrag, sondern nur den Betrag einer angemessenen Wertminderung bis zum Nachwachsen der Hecke fordern.
(KG Berlin, Az: 25 U 6860/98
Nachbarrecht Abstand Hecken, Vorschriften Höhe Heckenabstand Niedersachsen
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