Nachbarrecht
Nachbarrecht, herüberhängende Zweige, Nachbargesetz
Niedersachsen, darf der Nachbar die Zweige abschneiden
Ragen die Äste und Zweige eines Baumes beträchtlich in das Grundstück eines
Nachbarn, so kann dieser schon allein wegen des extremen Laubfalls
verlangen, dass der Baum gestutzt wird. (Amtsgericht Würzburg, 14 C 1507/00)
Ein Grundstückeigentümer ist berechtigt, die etwa 50 cm in sein Grundstück
hineinragenden Zweige einer Hecke oder eines Baums des
Nachbargrundstücks abschneiden zu lassen, wenn es ihm durch das
Herüberragen der Äste seinerseits nicht möglich ist, auf seinem Grundstück
eine Bepflanzung des Grenzstreifens vorzunehmen.
Weigert sich der Grundstücksnachbar trotz Aufforderung und Fristsetzung, die
überhängenden Zweige zu entfernen, kann das der Nachbar auf dessen Kosten
veranlassen. Urteil des OLG Nürnberg Laub, Wurzeln, Zweige -
Unterlassungsanspruch Naturgegebene Beeinträchtigungen durch Bäume in der
Nachbarschaft (Laub, Wurzeln, Zweige) müssen Grundstückseigentümer in
gewissen Grenzen hinnehmen Urteil des OLG Nürnberg
Wer die auf sein Grundstück herüberwachsenden Zweige des Nachbarbaums
so unsachgemäß beschneidet, dass der Baum eingeht, muss für den
entstandenen Schaden aufkommen. Andererseits könne er dem Nachbarn aber
die Unkosten für die selbst vorgenommene Entfernung des Überwuchses
entgegenhalten. Die gegenseitigen Forderungen könnten gegeneinander
aufgerechnet werden (LG Coburg, 32 S83/06).
Wenn herüberragende Zweige oder in ihr Grundstück eingedrungene Wurzeln
stören, gilt folgendes: Unter Fristsetzung können Sie die Beseitigung der
Zweige und Wurzeln verlangen. Bleibt diese Aufforderung erfolglos, dann
können Sie die Zweige und Wurzeln selbst abschneiden.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann vom Besitzer des Nachbargrundstücks
verlangen, dass er überhängende Zweige von Bäumen oder Sträuchern
entfernt. Beseitigt der Nachbar die auf das andere Grundstück hinüber
hängenden Zweige trotz Aufforderung nicht, kann der Eigentümer des
beeinträchtigten Grundstücks die Zweige selber abschneiden. Die Kosten trägt
dann der säumige Nachbar.
Urteil des OLG Nürnberg Az. 3 U 412/00 zum Unterlassungsanspruch/
Naturgegebene Beeinträchtigungen durch Bäume in der Nachbarschaft (Laub,
Wurzeln, Zweige) müssen Grundstückseigentümer in gewissen Grenzen
hinnehmen.
Nachbarrecht nach
Bundesland auswählen
Vorschau anzeigen!
Recht- Gesetz- Urteile
Preis und mehr Infos dazu!
bis
Informationen, Gesetze, Urteile
Musterschreiben, für den Schriftwechsel
mit Nachbarn
Berechnungen und Tabellen
Ratgeber Nachbarrecht
Der Ratgeber kann
sofort zum Download
oder als CD per Post
übermittelt werden.
mehr Infos zum Ratgeber!
Ratgeber anfordern!