Das Nachbarschaftsrecht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wählen Sie das gewünschte Bundesland mit dem Mauszeiger aus. Schleswig-Holstein Abfallbeseitigung Baden Württemberg Abstand Gebäude Sachsen  Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin Abwasser Nachbargesetz Hessen  Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften NRW  Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin Baugrube Nachbargesetz Hessen  Baulärm Nachbargesetze Thüringen  Baum Grenzabstand, NRW Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein  Bäume, Sträucher und Hecken Beschädigung Bäume Baden Württemberg  Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt  Bordell im Nachbarhaus Saarland  Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz  Düngung Efeu vom Nachbar Einfriedung, Grundstück einfrieden Fallobst Fichten auf dem Nachbargrundstück Fußball im Garten Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland Geräteschuppen, Graben  Geruch Gewächse, Gehölze  Grenzbaum  Grillen, Garten  Grundstück, Nachbarn Grundstücksgrenze  Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz herüberhängende Zweige Niedersachsen Hühner  Hunde  Katzen auf dem Grundstück  Kinderlärm  Komposthaufen Nachbarrecht Berlin  Konifere als Grenzhecke Lärmbelästigung durch Nachbarn Lärmbelästigung durch Vögel Laubbefall Licht Mülltonne Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung durch Rolladen Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz Hessen Nachbargrundstück Garage Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug vom Nachbarn Notwegerecht Parabolantenne Pflanzen Rasen mähen Schädlingsbekämpfungsmittel Schatten Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht Berlin Sturmschaden Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen Ungeziefer Wäsche aufhängen Weinstöcke Wurzeln Zaun Zimmerlautstärke Zufahrt zum Grundstück Links zu verschiedenen Themen aus dem Nachbarrecht der Bundesländer Nachbarrecht Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Berlin Sachsen- Anhalt Nordrhein- Westfalen Sachsen Thüringen Hessen Rheinland- Pfalz Saarland Bayern Baden- Württemberg    Weitere Ratgeber aus unserem Programm Nachbarwand ist die auf der Grenze zweier Grundstücke errichtete Wand, die den auf diesen Grundstücken errichteten oder zu errichtenden Gebäuden als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dienen soll ( § 3 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz). Der Nachbar ist berechtigt, an die Nachbarwand anzubauen ( § 5 Abs.1 Satz 1 NachbRG). Grenzwand ist die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück, jedoch ausschließlich auf dem Grundstück des Erbauers errichtete Wand ( § 13 Abs. 1 NachbRG). Der Nachbar darf eine Grenzwand durch Anbau nutzen, wenn der Eigentümer einwilligt   Unter Nachbarn versteht man  die in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnenden Personen.   Fällt ein auf der Grundstücksgrenze stehender Baum um, müssen sich die benachbarten Parteien den Schaden teilen (BGH, Az: V ZR 33/04). Nur bei  starken Beeinträchtigungen kann der betroffene Nachbar einen Ausgleich in Geld verlangen. Wenn nämlich Laub und Nadeln regelmäßig die Dachrinne verstopfen. Das Laub von überhängenden Bäumen muss man selbst zusammenkehren. Herbstlaub ist eine zumutbare Immission. Denn auf der anderen Seite, wohnt man auch vorteilhaft in einer grünen Gegend. Kosten für die Laubbeseitigung aus dem Garten, dem Gartenteich oder der Dachrinne kann man dem Nachbarn deshalb nicht in Rechnung stellen Grundsätzlich sind Elektrozaunanlagen so zu errichten und betreiben, dass sie keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen verursachen können. Zum Teil haben die Gemeinden vorgeschrieben wie Einfriedungen aussehen müssen/dürfen, entweder in Bebauungsplänen oder in anderen Satzungen. Für den Betrieb einer elektrischen Weidezaumanlage braucht man eine betriebsgenehmigung, welche man in Wohngebieten nicht bekommt.

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