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überhängende Äste
Erst
muss der Nachbar unter Angabe einer Frist aufgefordert werden, die
Äste zu entfernen, die in den Garten hinüberwachsen. Erst wenn
er trotzdem nichts unternimmt, dürfen die Äste auf seine Kosten
entfernt werden.
(OLG Nürnberg: 12 U 2174/00
)
Nachbarwand ist die auf der Grenze zweier Grundstücke errichtete Wand, die den auf diesen Grundstücken errichteten oder zu errichtenden Gebäuden als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dienen soll ( § 3 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz).
Der Nachbar ist berechtigt, an die Nachbarwand anzubauen ( § 5 Abs.1 Satz 1 NachbRG).
Grenzwand ist die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück, jedoch ausschließlich auf dem Grundstück des Erbauers errichtete Wand ( § 13 Abs. 1 NachbRG).
Der Nachbar darf eine Grenzwand
durch Anbau nutzen, wenn der Eigentümer einwilligt
Unter Nachbarn
versteht man die in den angrenzenden oder nächstgelegenen
Gebäuden wohnenden Personen.
1.Fällt ein auf der Grundstücksgrenze stehender Baum um, müssen sich die benachbarten Parteien den Schaden teilen (BGH, Az: V ZR 33/04).
Nur
bei starken Beeinträchtigungen kann der betroffene Nachbar einen
Ausgleich in Geld verlangen. Wenn nämlich Laub und Nadeln regelmäßig
die Dachrinne verstopfen.
Das
Laub von überhängenden Bäumen muss man selbst zusammenkehren.
Herbstlaub ist eine zumutbare Immission. Denn auf der anderen Seite, wohnt
man auch vorteilhaft in einer gründen Gegend. Kosten für die
Laubbeseitigung aus dem Garten, dem Gartenteich oder der Dachrinne kann
man dem Nachbarn deshalb nicht in Rechnung stellen
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