Das Nachbarschaftsrecht ist in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich geregelt. Wählen Sie das gewünschte
Bundesland mit dem Mauszeiger aus.
Schleswig-Holstein
Abfallbeseitigung Baden Württemberg
Abstand Gebäude Sachsen
Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen
Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin
Abwasser Nachbargesetz Hessen
Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften NRW
Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin
Baugrube Nachbargesetz Hessen
Baulärm Nachbargesetze Thüringen
Baum Grenzabstand, NRW
Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein
Bäume, Sträucher und Hecken
Beschädigung Bäume Baden Württemberg
Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt
Bordell im Nachbarhaus Saarland
Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz
Düngung
Efeu vom Nachbar
Einfriedung, Grundstück einfrieden
Fallobst
Fichten auf dem Nachbargrundstück
Fußball im Garten
Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland
Geräteschuppen, Graben
Geruch
Gewächse, Gehölze
Grenzbaum
Grillen, Garten
Grundstück, Nachbarn
Grundstücksgrenze
Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz
herüberhängende Zweige Niedersachsen
Hühner
Hunde
Katzen auf dem Grundstück
Kinderlärm
Komposthaufen Nachbarrecht Berlin
Konifere als Grenzhecke
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Lärmbelästigung durch Vögel
Laubbefall
Licht
Mülltonne
Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen
Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung durch Rolladen
Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz Hessen
Nachbargrundstück Garage
Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug vom Nachbarn
Notwegerecht
Parabolantenne
Pflanzen
Rasen mähen
Schädlingsbekämpfungsmittel
Schatten
Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht Berlin
Sturmschaden
Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen
Ungeziefer
Wäsche aufhängen
Weinstöcke
Wurzeln
Zaun
Zimmerlautstärke
Zufahrt zum Grundstück
Links zu verschiedenen Themen aus dem Nachbarrecht der Bundesländer
Nachbarrecht
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Berlin
Sachsen-
Anhalt
Nordrhein-
Westfalen
Sachsen
Thüringen
Hessen
Rheinland-
Pfalz
Saarland
Bayern
Baden-
Württemberg
Weitere Ratgeber aus unserem Programm
Nachbarwand ist die auf der Grenze zweier Grundstücke errichtete Wand, die den auf diesen Grundstücken errichteten oder zu errichtenden Gebäuden
als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dienen soll ( § 3 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz).
Der Nachbar ist berechtigt, an die Nachbarwand anzubauen ( § 5 Abs.1 Satz 1 NachbRG).
Grenzwand ist die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück, jedoch ausschließlich auf dem Grundstück des Erbauers errichtete Wand
( § 13 Abs. 1 NachbRG).
Der Nachbar darf eine Grenzwand durch Anbau nutzen, wenn der Eigentümer einwilligt
Unter Nachbarn versteht man die in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden wohnenden Personen.
Fällt ein auf der Grundstücksgrenze stehender Baum um, müssen sich die benachbarten Parteien den Schaden teilen (BGH, Az: V ZR 33/04).
Nur bei starken Beeinträchtigungen kann der betroffene Nachbar einen Ausgleich in Geld verlangen. Wenn nämlich Laub und Nadeln regelmäßig die
Dachrinne verstopfen.
Das Laub von überhängenden Bäumen muss man selbst zusammenkehren.
Herbstlaub ist eine zumutbare Immission. Denn auf der anderen Seite, wohnt man auch vorteilhaft in einer grünen Gegend.
Kosten für die Laubbeseitigung aus dem Garten, dem Gartenteich oder der Dachrinne kann man dem Nachbarn deshalb nicht in Rechnung stellen
Grundsätzlich sind Elektrozaunanlagen so zu errichten und betreiben, dass sie keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen verursachen können.
Zum Teil haben die Gemeinden vorgeschrieben wie Einfriedungen aussehen müssen/dürfen,
entweder in Bebauungsplänen oder in anderen Satzungen.
Für den Betrieb einer elektrischen Weidezaumanlage braucht man eine betriebsgenehmigung, welche man in Wohngebieten nicht bekommt.
Kein eigenes
Landesnachbarrecht
Kein eigenes
Landesnachbarrecht