Mitunter kann aber verlangt werden, dass die
Anzahl der Tauben reduziert wird. OLG Celle.
Manche Gerichte halten das Gurren von Tauben
nicht für eine Lärmbelästigung.
Zwar dürfen in einem Wohngebiet Tauben
gehalten werden, aber bei 80 Tieren ist die Grenze
des Zumutbaren überschritten.
VGH Mannheim.
Streitwert von 5.000 €
Für Nachbarklagen bis zu einem Streitwert von
5.000 € sind die Amtsgerichte zuständig. Dort
besteht kein Anwaltszwang (§ 78 Abs.1
Zivilprozessordnung)
Werden Balkone, Hauseingänge und
Fensterbänke von Tauben mit Kot verdreckt, ist
eine Mietminderung von 10 Prozent möglich.
Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, durch
entsprechende Maßnahmen das zu verhindern.
Denn es besteht durch den Taubenkot auch eine
Gesundheitsgefahr. Amtsgericht Altenburg
Auch auf dem Land kann es u. U. verlangt werden,
dass der Nachbar die Flugzeiten seiner
Brieftauben und die Anzahl der Brieftauben selbst,
begrenzen muss, wenn es für Nachbarn störend
wirkt. OLG Celle.
Taubenzüchter dürfen in Wohngebieten höchstens
35 freifliegende Tauben halten, weitere 60 zu
Zuchtzwecken, jedoch ohne Flugerlaubnis. 160
Tauben müssen Nachbarn keinesfalls dulden.
(Oberlandesgericht Oldenburg)
Nachbarn müssen es aber dulden, wenn Tauben
ab und zu ihr Grundstück überfliegen. Es ist
zumutbar, weil damit kein Schmutz und Lärm durch
die Vögel entsteht.
Der Nachbar kann sich aber gegen die
Taubenhaltung wehren, wenn er nachweisen kann,
dass durch Haltung der Tiere grobe
Beschmutzungen entstehen und Lärmbelästigung
durch ständiges Gurren vorliegt.
Es sei denn, die Taubenhaltung ist ortsüblich. OLG
Düsseldorf,
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
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Nachbarrecht