Die Abfallentsorgung ist geregelt durch das
Brandenburgische Abfallgesetz (BbgAbfG)
Nachbarrecht
Brandenburg, Hecken
Abstand zum Nachbar
Bäume, Sträucher und Hecken müssen zum
Nachbargrundstück in Brandenburg einen
Mindestabstand von 0,5 m einhalten.
Gemessen wird von der Mitte des Stammes bis
zur Grenzlinie.
Wenn Pflanzen in einem Abstand zwischen 0,5 m
und 2 m zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden,
dürfen sie nur bis zu 2 m hoch wachsen.
Beträgt der Abstand mehr als 2 m, gibt es keine
Höhenbegrenzung.
Auf Waldgrundstücken sind gegenüber
Nachbargrundstücken die Grenzabstände des
Waldgesetzes des Landes Brandenburg
einzuhalten.
Brandenburgisches
Nachbarrechtsgesetz
(BbgNRG)
§ 37 Grenzabstände für Bäume, Sträucher
und Hecken
(1) Mit Bäumen außerhalb des Waldes,
Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über
2 m regelmäßiger Wuchshöhe ist ein solcher
Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten,
dass
bei Obstbäumen ein Abstand von 2 m, bei
sonstigen Bäumen ein Abstand von 4 m und im
übrigen für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand
mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem
Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht
und rechtwinklig zur Grenze gemessen.
(2) Der doppelte Abstand ist gegenüber
Grundstücken einzuhalten, die landwirtschaftlich
oder erwerbsgärtnerisch genutzt oder zu diesem
Zweck vorübergehend nicht genutzt werden.
Fällt ein Baum um, der auf einer
Grundstückgrenze steht und dadurch entsteht ein
Schaden, müssen sich die Nachbarn den Schaden
teilen.
.
Laub von Nachbars Garten
Fällt Laub von Nachbars Bäumen auf das eigene
Grundstück, muss man das selbst
zusammenkehren. Man kann dem Nachbarn also
keine Kosten berechnen oder verlangen, dass er
die Arbeit erledigt.
Beschädigung Baum
Bei der Beschädigung eines angepflanzten
Gehölzes ist es nicht ein Minderwert des Holzes,
sondern nur eine Wertminderung des
Grundstücks. Ist durch eine Beschädigung nur
eine geringere Lebensdauer des Gehölzes zu
erwarten, führt das noch nicht zu einer
Wertminderung des Grundstücks. Erst, wenn das
Gehölz abgestorben ist.
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