Auch die Beseitigung des Baumes gehört zum
Schaden. Der Nachbar bzw. dessen
Gebäudeversicherung haben den Baum zu
beseitigen,
Sturmschäden sind höhere Gewalt. Es gibt also
keinen Verursacher, den man für einen Schaden
dafür haftbar machen könnte. Man kann seine
Gebäude aber dagegen versichern.
Fällt ein kranker oder geschädigter Baum bei
Sturm mit Windstärke 7 bis 8 auf das
Nachgrundstück und richtet dort Schaden an,
muss der Baumbesitzer den Schaden ersetzen.
Jedenfalls dann, wenn ein gesunder Baum den
Sturm standgehalten hätte. § 906 BGB.
Wer alte Bäume auf seinem Grundstück nicht
rechtzeitig fällt, kann vom Nachbarn für
Sturmschäden haftbar gemacht werden. Es gehört
zur Verkehrssicherungspflicht eines Eigentümers,
Bäume fällen zu lassen, sobald sie wegen ihres
Alters nicht mehr standfest sind.
Sturmschäden können sein, wenn Bäume
auf ein Haus, Auto und andere
Gegenstände fallen. Aber auch
Aufräumarbeiten.
Stürzt ein gesunder Baum bei einem Unwetter auf
das Grundstück des Nachbarn, dann handelt es
sich um höhere Gewalt und der Nachbar muss
den Schaden zahlen.
Oder die Versicherung wird ihm den Schaden
ersetzen. Denn bei höherer Gewalt ist man nicht
haftbar.
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