Gelangt ein Fußball in den Garten des Nachbarn,
dann darf der Eigentümer des Balles nicht einfach
das Grundstück betreten und sich den Fußball
wieder holen. Er muss um Herausgabe des
Fußballes bitten.
Es kann dem Nachbarn oder dessen Kinder aber
auch nicht das Fußballspielen vor dem eigenen
Garten oder das Haus verboten werden.
Fliegt der Ball von spielenden Kindern immer
wieder in den Garten des Nachbarn, darf auch
dann das Grundstück nicht unerlaubt betreten und
der Ball einfach herausgeholt werden. Das ist
unbefugtes Betreten des Grundstücks.
Nachbarn können aber auch
verbieten, dass die Kinder den
Nachbargarten betreten, um einen Ball
selbst herauszuholen.
Allerdings gab es auch ein neues
Urteil vom Amtsgericht Trier:
Es kann Kindern nicht verboten werden, im eigenen
Garten Fußball zu spielen. Das ständige
Herüberfliegen der Bälle auf das
Nachbargrundstück stellt aber eine
„Eigentumsbeeinträchtigung“ dar und muss nicht
geduldet werden.
Die Eltern müssen darauf achten, dass ihre Kinder
nicht ständig die Bälle auf das Nachbargrundstück
fliegen lassen. Sie könnten ein Netz am Zaun
abbringen oder die Kinder dazu bewegen,
woanders Ball zu spielen.
Wenn ein Fußball im Garten des
Nachbarn landet, dann gehört
er nicht automatisch zum
Eigentum des Nachbarn.
Trotzdem darf der Spieler nicht einfach in den
Garten des Nachbarn gehen, um den Ball
zurückzuholen. Er muss den Nachbarn erst um die
Herausgabe des Fußballes bitten. Der Nachbar ist
verpflichtet, den Ball herauszugeben.
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Neues Nachbarrecht
noch bis
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