Allerdings gab es auch ein neues Urteil vom Amtsgericht
Trier:
Es kann Kindern nicht verboten werden, im eigenen Garten Fußball zu spielen. Das ständige Herüberfliegen der Bälle auf das Nachbargrundstück stellt aber eine „Eigentumsbeeinträchtigung“ dar und muss nicht geduldet werden.Die Eltern müssen darauf achten, dass ihre Kinder nicht ständig die Bälle auf das Nachbargrundstück fliegen lassen. Sie könnten ein Netz am Zaun abbringen oder die Kinder dazu bewegen, woanders Ball zu spielen.
Wenn ein Fußball im Garten des Nachbarn landet,
dann gehört er nicht automatisch zum Eigentum
des Nachbarn.
Trotzdem darf der Spieler nicht einfach in den Garten des Nachbarn gehen, um den Ball zurückzuholen. Er muss den Nachbarn erst um die Herausgabe des Fußballes bitten. Der Nachbar ist verpflichtet, den Ball herauszugeben.
Gelangt ein Fußball in den Garten des Nachbarn, dann darf der Eigentümer des Balles nicht einfach das Grundstück betreten und sich den Fußball wieder holen. Er muss um Herausgabe des Fußballes bitten. Es kann dem Nachbarn oder dessen Kinder aber auch nicht das Fußballspielen vor dem eigenen Garten oder das Haus verboten werden.Fliegt der Ball von spielenden Kindern immer wieder in den Garten des Nachbarn, darf auch dann das Grundstück nicht unerlaubt betreten und der Ball einfach herausgeholt werden. Das ist unbefugtes Betreten des Grundstücks.Nachbarn können aber auch verbieten, dass die Kinder den Nachbargarten betreten, um einen Ball selbst herauszuholen.
Gelangt ein Fußball in den Garten des Nachbarn, dann darf der Eigentümer des Balles nicht einfach das Grundstück betreten und sich den Fußball wieder holen. Er muss um Herausgabe des Fußballes bitten. Es kann dem Nachbarn oder dessen Kinder aber auch nicht das Fußballspielen vor dem eigenen Garten oder das Haus verboten werden.Fliegt der Ball von spielenden Kindern immer wieder in den Garten des Nachbarn, darf auch dann das Grundstück nicht unerlaubt betreten und der Ball einfach herausgeholt werden. Das ist unbefugtes Betreten des Grundstücks.Nachbarn können aber auch verbieten, dass die Kinder den Nachbargarten betreten, um einen Ball selbst herauszuholen.
Allerdings gab es auch ein neues
Urteil vom Amtsgericht Trier:
Es kann Kindern nicht verboten werden, im eigenen Garten Fußball zu spielen. Das ständige Herüberfliegen der Bälle auf das Nachbargrundstück stellt aber eine „Eigentumsbeeinträchtigung“ dar und muss nicht geduldet werden.Die Eltern müssen darauf achten, dass ihre Kinder nicht ständig die Bälle auf das Nachbargrundstück fliegen lassen. Sie könnten ein Netz am Zaun abbringen oder die Kinder dazu bewegen, woanders Ball zu spielen.
Wenn ein Fußball im Garten des
Nachbarn landet, dann gehört
er nicht automatisch zum
Eigentum des Nachbarn.
Trotzdem darf der Spieler nicht einfach in den Garten des Nachbarn gehen, um den Ball zurückzuholen. Er muss den Nachbarn erst um die Herausgabe des Fußballes bitten. Der Nachbar ist verpflichtet, den Ball herauszugeben.