Für Freischneider, Grastrimmer,
Graskantenschneider, Laubbläser
und Laubsammler gilt darüber hinaus
ein Betriebsverbot auch an
Werktagen in der Zeit von 7.00 bis
9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und
17.00 bis 20.00 Uhr
Die meisten automatischen Rasenmäher
verursachen nur sehr wenig Lärm. Der Schallpegel
liegt bei 64 dB(A). Herkömmliche Rasenmäher
besitzen einen Schallpegel von ca. 95 bis 100
dB(A).
Deswegen kann man den Rasen- Roboter auch
problemlos nachts sowie an Sonn- und Feiertagen
einsetzen.
Sollten die Rasenroboter lauter sein, muss auf die
Ruhezeiten geachtet werden.
"Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes" oder
auch "Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung",
Es ist europaweit der Einsatz von
Rasenmähern, Pistenraupen,
Straßenfräsen und Turmdrehkränen nur
werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis
20.00 Uhr gestattet.
Ausgenommen von diesem Verbot sind besonders
leise Rasenmäher, z.B. solche mit einem
Umweltzeichen. Motorbetriebene Gartengeräte
wie Rasenmäher, Rasentrimmer,
Kantenschneider, Freischneider, Heckenscheren,
Laubbläser, Laubsammler, Motorkettensägen,
Motorhacken, Vertikutierer, Schredder und weitere
Baumaschinen dürfen in Wohngebieten an Sonn-
und Feiertagen ausnahmslos nicht betrieben
werden.
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