Abstand der Mülltonnen zur
Grundstücksgrenze
Im Allgemeinen gilt ein Abstand der Mülltonne zur
Grundstücksgrenze von einem halben Meter.
Ähnlich auch wie bei Komposthaufen.
Allein der unschöne Anblick einer Mülltonne
genügt noch nicht, den Nachbarn um die
Versetzung der Mülltonne aufzufordern.
Nur, wenn starker Geruch davon ausgeht oder
sich nachweislich bereits Ungeziefer um die
Tonne gebildet haben. (Ratten, Mäuse usw.) Denn
das stellt eine Gesundheitsgefahr dar. Dann hat
der Nachbar Anspruch auf die Versetzung der
Mülltonne. (OLG Freiburg )
Ebenso muss jeder darauf achten, dass sein
Nachbar nicht durch Lärm beim Leeren der
Mülltonnen übermäßig belästigt wird.
Nachbar und Mülltonnen, Geruch durch
Mülltonnen des Nachbarn, wenn die
Mülltonnen zu dicht am Zaun stehen
Der Hausflur ist eine Gemeinschaftsfläche, die die
Hausbewohner nur begrenzt für eigene Zwecke
nutzen dürfen. Der Nachbar muss seine Mülltüten
in seiner Wohnung aufbewahren. Er darf sie nicht
vor die Wohnungstür in den Hausflur stellen. (
OLG Düsseldorf)
Erst recht dann nicht, wenn diese riechen. Aber
auch der Anblick der Müllbeutel im
Gemeinschaftsflur muss anderen Bewohnern nicht
zugemutet werden, wenn diese auch noch
durchsichtig sind.
Werden Mülltonnen oder Müllbeutel für die
Müllabfuhr hinausgestellt, muss darauf
geachtet werden, dass andere Personen durch
diese nicht beeinträchtigt werden.
Die Mülltonnen und Mülltüten dürfen also nicht im
Weg stehen. Ansonsten kann sogar die Polizei
oder das Ordnungsamt benachrichtigt werden.
Denn es handelt sich dann um eine
Ordnungswidrigkeit. Das ergibt sich aus dem
Abfallgesetz §§ 11, 10.
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Nachbarrecht