Stark wachsende Bäume wie Rotbuche, Linde, Rosskastanie, Stieleiche, Pappel, Weißbirke, Douglasfichte und Walnussbaum: müssen- drei Meter Abstand. - andere Bäume: 1,5 m - nichthochstämmige Bäume: 1 m - Sträucher: 0,5 m - Hecken über 2 m Höhe: 1 m Abstand, unter 2 m Höhe: 0,5 m haben. Die Grenzabstände sind von der Mitte des Stammes dicht über Wurzelhöhe bis zur Grundstückgrenze zu messen. Bei Büschen oder Hecken ist die Mitte des äußersten Triebes in Richtung Grundstücksgrenze Messgrundlage. Nach den Abstandsregeln braucht ein Baum, dessen voraussichtliche Wuchshöhe 15 Meter nicht überschreiten wird, zwar nicht weiter als 3 Meter entfernt von der Grundstückgrenze gepflanzt zu werden aber trotzdem kann es passieren, dass überhängende Zweige den Nachbarn stören, oder die Wurzeln dem Boden viel Feuchtigkeit entziehen. Dann kann der Nachbar fordern, dass überhängende Zweige und durchreichende Wurzeln entfernt werden. Kümmert sich der Eigentümer in einer angemessenen Frist um die Beseitigung, dann kann der Grundstücksnachbar überhängende Zweige und durchreichende Wurzeln selbst beschneiden. Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Rebstöcken sind von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:

Grenzabstände NRW, Abstand Bäume von der

Grundstücksgrenze

Ein Baum muss immer einen oder mehrere Stämme mit Krone haben und eine Höhe von mindestens 6 m erreichen können. Gehölze, die Stamm und Krone aufweisen aber nicht die Höhe von 6 m erreichen, sind je nach Wuchsform bei den jeweiligen Ziersträuchern wegen ihres Grenzabstandes einzuordnen. Bevor der Grenzabstand also überprüft wird, muss immer erst festgestellt werden, um was für ein Gewächs es sich handelt. Ist den Wohnungseigentümern in einer Wohnungseigentumsanlage jeweils eine Teilfläche des Gartens zugewiesen worden, so dürfen die einzelnen Bereiche nur so bepflanzt werden, dass der benachbarte Gartenteil nicht beeinträchtigt wird. Oberlandesgericht München
Zur Höhe einer Hecke legt das Nachbarrechtsgesetz in Nordrhein-Westfalen nichts Besonderes fest. Wächst sie über 2 Meter Höhe, muß gegebenenfalls in einer Schlichtung oder vor Gericht entschieden werden, ob es sich dann noch immer um eine Hecke handelt. Stark wachsende Bäume müssen 4 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze, alle übrigen Bäume 2 Meter Abstand wahren. Nach § 47 des Nachbarrechtsgesetzes kann jeder Nachbar von anderem verlangen, dass Anpflanzungen, die die entsprechenden Abstände nicht einhalten, beseitigt, versetzt oder zurück geschnitten werden. (Verjährungsfrist 6 Jahre) Stellplätze ohne Dach Unbedachte Stellplätze für PKW, Motorräder und Fahrräder sind bis zu einer Fläche von 100 qm genehmigungsfrei. Für Fahrräder gilt dies auch bei überdachter Fläche (§ 65 Abs. 1 BauO NRW). Terrassenüberdachungen Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden (§ 65 Abs. 1 BauO NRW). Ein Grundstückseigentümer verklagte die Stadt auf Beseitigung von Bäumen, da diese Schatten warfen. Der Entzug von Licht und Schatten rechtfertigt keinen Abwehranspruch des Nachbarn. Die Abstandsgrenzen von Bäumen sind eingehalten. In NRW sind das 4 Meter. (§ 41 Abs. 1 Nr. 1a NachbG NRW). Das Gericht entschied, dass es sich nicht um eine schwere Benachteiligung durch den Schattenwurf handelt. Denn die Bäume werfen nicht das ganze Jahr auf das Grundstück Schatten. Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Beseitigung der Bäume. BGH. Lärm Auch wenn für Firmen eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, dass auch in der Nacht gearbeitet werden darf, kann das zur Mietminderung berechtigen. Gerade nachts, handelt es sich um erhebliche Beeinträchtigungen, wenn durch Baulärm kein Schlaf zu finden ist. Eine Familie musste solch einen Lärm in einem Berliner Hochhaus ertragen. Dieser wurde Presslufthämmer und Dampframmen verursacht und das auch nachts. Trotz der nächtlichen Baugenehmigung wurde der Familie eine Mietminderung von 30 Prozent zuerkannt. Amtsgerichts Berlin-Mitte

Grenzabstände in NRW

1. Mit Bäumen außer den Obstgehölzen, und zwar a) stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel: 4,00 m, b) allen übrigen Bäumen: 2,00 m; 2. mit Ziersträuchern, und zwar a) stark wachsenden Ziersträuchern, insbesondere dem Feldahorn, dem Flieder, dem Goldglöckchen, der Haselnuß, den Pfeifensträuchern (falscher Jasmin): 1,00 m, b) allen übrigen Ziersträuchern: 0,50 m; 3. mit Obstgehölzen, und zwar a) Kernobstbäumen, soweit sie auf stark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Süßkirschbäumen, Walnußbäumen und Esskastanienbäumen: 2,00 m, b) Kernobstbäumen, soweit sie auf mittelstark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Steinobstbäumen, ausgenommen die Süßkirschbäume: 1,50 m, c) Kernobstbäumen, soweit sie auf schwach wachsender Unterlage veredelt sind: 1,00 m, d) Brombeersträuchern: 1,00 m, e) allen übrigen Beerenobststräuchern: 0,50 m; 4. mit Rebstöcken, und zwar a) in geschlossenen Rebanlagen. deren Gesamthöhe 1,80 m übersteigt: 1,50 m, b) in allen übrigen geschlossenen Rebanlagen: 0,75 m, c) einzelnen Rebstöcken: 0,50 m. Hecken von über 2 m Höhe einen Grenzabstand von mindestens 1 m und Hecken bis zu 2 m Höhe einen Abstand von 0,50 m einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke aus gemessen.
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Grenzabstände NRW, Abstand Bäume

von der Grundstücksgrenze

Ein Baum muss immer einen oder mehrere Stämme mit Krone haben und eine Höhe von mindestens 6 m erreichen können. Gehölze, die Stamm und Krone aufweisen aber nicht die Höhe von 6 m erreichen, sind je nach Wuchsform bei den jeweiligen Ziersträuchern wegen ihres Grenzabstandes einzuordnen. Bevor der Grenzabstand also überprüft wird, muss immer erst festgestellt werden, um was für ein Gewächs es sich handelt. Ist den Wohnungseigentümern in einer Wohnungseigentumsanlage jeweils eine Teilfläche des Gartens zugewiesen worden, so dürfen die einzelnen Bereiche nur so bepflanzt werden, dass der benachbarte Gartenteil nicht beeinträchtigt wird. Oberlandesgericht München
Zur Höhe einer Hecke legt das Nachbarrechtsgesetz in Nordrhein-Westfalen nichts Besonderes fest. Wächst sie über 2 Meter Höhe, muß gegebenenfalls in einer Schlichtung oder vor Gericht entschieden werden, ob es sich dann noch immer um eine Hecke handelt. Stark wachsende Bäume müssen 4 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze, alle übrigen Bäume 2 Meter Abstand wahren. Nach § 47 des Nachbarrechtsgesetzes kann jeder Nachbar von anderem verlangen, dass Anpflanzungen, die die entsprechenden Abstände nicht einhalten, beseitigt, versetzt oder zurück geschnitten werden. (Verjährungsfrist 6 Jahre) Stellplätze ohne Dach Unbedachte Stellplätze für PKW, Motorräder und Fahrräder sind bis zu einer Fläche von 100 qm genehmigungsfrei. Für Fahrräder gilt dies auch bei überdachter Fläche (§ 65 Abs. 1 BauO NRW). Terrassenüberdachungen Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden (§ 65 Abs. 1 BauO NRW). Ein Grundstückseigentümer verklagte die Stadt auf Beseitigung von Bäumen, da diese Schatten warfen. Der Entzug von Licht und Schatten rechtfertigt keinen Abwehranspruch des Nachbarn. Die Abstandsgrenzen von Bäumen sind eingehalten. In NRW sind das 4 Meter. (§ 41 Abs. 1 Nr. 1a NachbG NRW). Das Gericht entschied, dass es sich nicht um eine schwere Benachteiligung durch den Schattenwurf handelt. Denn die Bäume werfen nicht das ganze Jahr auf das Grundstück Schatten. Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Beseitigung der Bäume. BGH. Lärm Auch wenn für Firmen eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, dass auch in der Nacht gearbeitet werden darf, kann das zur Mietminderung berechtigen. Gerade nachts, handelt es sich um erhebliche Beeinträchtigungen, wenn durch Baulärm kein Schlaf zu finden ist. Eine Familie musste solch einen Lärm in einem Berliner Hochhaus ertragen. Dieser wurde Presslufthämmer und Dampframmen verursacht und das auch nachts. Trotz der nächtlichen Baugenehmigung wurde der Familie eine Mietminderung von 30 Prozent zuerkannt. Amtsgerichts Berlin-Mitte
Grenzabstände in NRW 1. Mit Bäumen außer den Obstgehölzen, und zwar a) stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel: 4,00 m, b) allen übrigen Bäumen: 2,00 m; 2. mit Ziersträuchern, und zwar a) stark wachsenden Ziersträuchern, insbesondere dem Feldahorn, dem Flieder, dem Goldglöckchen, der Haselnuß, den Pfeifensträuchern (falscher Jasmin): 1,00 m, b) allen übrigen Ziersträuchern: 0,50 m; 3. mit Obstgehölzen, und zwar a) Kernobstbäumen, soweit sie auf stark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Süßkirschbäumen, Walnußbäumen und Esskastanienbäumen: 2,00 m, b) Kernobstbäumen, soweit sie auf mittelstark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Steinobstbäumen, ausgenommen die Süßkirschbäume: 1,50 m, c) Kernobstbäumen, soweit sie auf schwach wachsender Unterlage veredelt sind: 1,00 m, d) Brombeersträuchern: 1,00 m, e) allen übrigen Beerenobststräuchern: 0,50 m; 4. mit Rebstöcken, und zwar a) in geschlossenen Rebanlagen. deren Gesamthöhe 1,80 m übersteigt: 1,50 m, b) in allen übrigen geschlossenen Rebanlagen: 0,75 m, c) einzelnen Rebstöcken: 0,50 m. Hecken von über 2 m Höhe einen Grenzabstand von mindestens 1 m und Hecken bis zu 2 m Höhe einen Abstand von 0,50 m einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke aus gemessen.
Stark wachsende Bäume wie Rotbuche, Linde, Rosskastanie, Stieleiche, Pappel, Weißbirke, Douglasfichte und Walnussbaum: müssen- drei Meter Abstand. - andere Bäume: 1,5 m - nichthochstämmige Bäume: 1 m - Sträucher: 0,5 m - Hecken über 2 m Höhe: 1 m Abstand, unter 2 m Höhe: 0,5 m haben. Die Grenzabstände sind von der Mitte des Stammes dicht über Wurzelhöhe bis zur Grundstückgrenze zu messen. Bei Büschen oder Hecken ist die Mitte des äußersten Triebes in Richtung Grundstücksgrenze Messgrundlage. Nach den Abstandsregeln braucht ein Baum, dessen voraussichtliche Wuchshöhe 15 Meter nicht überschreiten wird, zwar nicht weiter als 3 Meter entfernt von der Grundstückgrenze gepflanzt zu werden aber trotzdem kann es passieren, dass überhängende Zweige den Nachbarn stören, oder die Wurzeln dem Boden viel Feuchtigkeit entziehen. Dann kann der Nachbar fordern, dass überhängende Zweige und durchreichende Wurzeln entfernt werden. Kümmert sich der Eigentümer in einer angemessenen Frist um die Beseitigung, dann kann der Grundstücksnachbar überhängende Zweige und durchreichende Wurzeln selbst beschneiden. Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Rebstöcken sind von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:
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