Nachbargesetz Abstand Bäume NRW Grenzabstände NRW, Abstand Bäume von der Grundstücksgrenze Baum muss immer einen oder mehrere Stämme mit Krone haben und eine Höhe von mindestens 6 m erreichen können. Dass der Baum diese Höhe tatsächlich erreicht, spielt keine Rolle. Gehölze, die Stamm und Krone aufweisen aber nicht die Höhe von 6 m erreichen, sind je nach Wuchsform bei den jeweiligen Ziersträuchern wegen ihres Grenzabstandes einzuordnen. Ist den Wohnungseigentümern in einer Wohnungseigentumsanlage jeweils eine Teilfläche des Gartens zugewiesen worden, so dürfen die einzelnen Bereiche nur so bepflanzt werden, dass der benachbarte Gartenteil nicht beeinträchtigt wird. Das gilt auch, wenn nach der Teilungserklärung jeder die ihm zugewiesene Fläche nach eigenem Ermessen gestalten darf. Oberlandesgericht München (AZ: 34 Wx 150/05) Stark wachsende Bäume wie Rotbuche, Linde, Rosskastanie, Stieleiche, Pappel, Weißbirke, Douglasfichte und Walnussbaum: - drei Meter Abstand. - andere Bäume: 1,5 m - nichthochstämmige Bäume: 1 m - Sträucher: 0,5 m - Hecken über 2 m Höhe: 1 m Abstand, unter 2 m Höhe: 0,5 m Die Grenzabstände sind von der Mitte des Stammes dicht über Wurzelhöhe bis zur Grundstückgrenze zu messen. Bei Büschen oder Hecken ist die Mitte des äußersten Triebes in Richtung Grundstücksgrenze Messgrundlage. Nach den Abstandsregeln braucht ein Baum, dessen voraussichtliche Wuchshöhe 15 Meter nicht überschreiten wird, zwar nicht weiter als 3 Meter entfernt von der Grundstückgrenze gepflanzt zu werden aber trotzdem kann es passieren, dass überhängende Zweige den Nachbarn stören, oder die Wurzeln dem Boden viel  Feuchtigkeit entziehen. Dann kann der Nachbar fordern, dass überhängende Zweige und durchreichende Wurzeln entfernt werden. Kümmert sich der Eigentümer in einer angemessenen Frist um die Beseitigung, dann kann der Grundstücksnachbar überhängende Zweige und durchreichende Wurzeln selbst beschneiden. Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Rebstöcken sind von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten: 1. Mit Bäumen außer den Obstgehölzen, und zwar       a) stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde,        der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel: 4,00 m,    b) allen übrigen Bäumen: 2,00 m; 2. mit Ziersträuchern, und zwar      a) stark wachsenden Ziersträuchern, insbesondere dem Feldahorn, dem Flieder, dem         Goldglöckchen, der Haselnuß, den Pfeifensträuchern (falscher Jasmin): 1,00 m,     b) allen übrigen Ziersträuchern: 0,50 m; 3. mit Obstgehölzen, und zwar             a) Kernobstbäumen, soweit sie auf stark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie         Süßkirschbäumen, Walnußbäumen und Esskastanienbäumen: 2,00 m, sind, sowie         Steinobstbäumen, ausgenommen die Süßkirschbäume: 1,50 m,      b) Kernobstbäumen, soweit sie auf schwach wachsender Unterlage veredelt sind: 1,00 m,      c) Brombeersträuchern: 1,00 m,      d) allen übrigen Beerenobststräuchern: 0,50 m; 4. mit Rebstöcken, und zwar      a) in geschlossenen Rebanlagen. deren Gesamthöhe 1,80 m übersteigt: 1,50 m,     b) in allen übrigen geschlossenen Rebanlagen: 0,75 m,      c) einzelnen Rebstöcken: 0,50 m. Hier Inhalt und Preis anzeigen! Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin Abwasser Nachbargesetz Hessen  Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften NRW  Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin Baugrube Nachbargesetz Hessen  Baulärm Nachbargesetze Thüringen  Baum Grenzabstand, NRW Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein  Bäume, Sträucher und Hecken Beschädigung Bäume Baden Württemberg  Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt  Bordell im Nachbarhaus Saarland  Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz  Düngung Efeu vom Nachbar Einfriedung, Grundstück einfrieden Fallobst Fichten auf dem Nachbargrundstück Fußball im Garten Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland Geräteschuppen, Graben  Geruch Gewächse, Gehölze  Grenzbaum  Grillen, Garten  Grundstück, Nachbarn Grundstücksgrenze  Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz herüberhängende Zweige Niedersachsen Hühner  Hunde  Kinderlärm  Komposthaufen Nachbarrecht Berlin  Konifere als Grenzhecke Lärmbelästigung durch Nachbarn Lärmbelästigung durch Vögel Laubbefall Licht Mülltonne Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung durch Rolladen Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz Hessen Nachbargrundstück Garage Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug vom Nachbarn Notwegerecht Parabolantenne Pflanzen Rasen mähen Schädlingsbekämpfungsmittel Schatten Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht Berlin Sturmschaden Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen Ungeziefer Wäsche aufhängen Weinstöcke Wurzeln Zaun Zimmerlautstärke Zufahrt zum Grundstück Nachbargesetz Baden Württemberg Grenzabstand Gebäude Sachsen Katzen vom Nachbargrundstück, Schadensersatz Nachbarrecht nach Bundesland auswählen