Nachbarrecht Baden Württemberg
Wer eine solche Pflanze beschädigt, muss somit
dem Eigentümer Schadensersatz leisten. § 823
BGB
Steht ein Baum oder eine andere Pflanze auf einer
Grundstücksgrenze, gehört diese beiden
Grundstückseigentümern. (§§ 923, 93 BGB).
Keiner der Miteigentümer hat das Recht, die
Pflanze eigenmächtig ohne Zustimmung des
anderen zu beseitigen.
Ein gefällter Baum gehört gemäß § 923 BGB
den Miteigentümern zu gleichen Teilen.
Wer einen geschützten Baum beseitigen will,
braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung,
ansonsten handelt er ordnungswidrig und muss
mit einer Geldstrafe rechnen.
Ein Grenzbaum ist ein Baum, der genau von einer
Grundstücksgrenze mittig durchschnitten wird. Ist
das nicht der Fall, steht der Baum im
Alleineigentum und hat Bestandsschutz. Der
Nachbar darf die Fällung nicht verlangen.
Beschädigt er die Wurzeln des Baumes derart,
dass der Baum gefällt werden muss, steht ein
Schadensersatzanspruch gegen den Nachbarn zu.
Der Nachbar ist für den Teil des Grenzbaumes
verkehrssicherungspflichtig, der auf seinem
Grundstück steht. Pflanzt oder unterhält der
Eigentümer auf seinem Grundstück einen Baum
und stürzt dieser infolge eines heftigen Sturms auf
das Nachbargrundstück, dann muss der Nachbar
den Schaden nur ersetzen, wenn der Baum
gegenüber normalen Einwirkungen der Naturkräfte
ausreichend widerstandsfähig gewesen ist.
(Bundesgerichtshof)
Fällt ein gesunder Baum trotz regelmäßiger
Kontrollen durch einen Sturm und beschädigt
dabei ein Gebäude, so kommt die
Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers für
die Schäden auf. Nur wenn ein Baum erkennbar
krank oder schlecht gepflanzt ist und trotzdem
nicht entfernt wird, muss der Eigentümer für einen
Sturmschaden aufkommen.
Ein Grundstückseigentümer muss seinem
Nachbarn die Hälfte des Schadens ersetzen,
der diesem durch das Umfallen eines auf der
gemeinsamen Grundstücksgrenze stehenden
Baums entstanden ist. (BGH).
Stürzt ein Baum auf einen geparkten PKW muss
der Grundstückseigentümer den Schaden
bezahlen, wenn er den Baum nicht durch einen
Fachmann ausreichend kontrolliert hat
Die Stadt muss Schadensersatz leisten, wenn ein
Auto durch einen herabstürzenden Ast beschädigt
wird. Jedenfalls dann, wenn ihr nachzuweisen ist,
dass der Baum nicht auf Stabilität kontrolliert
worden ist. In einem Fall forderte der Autobesitzer
Schadensersatz, weil er der Meinung war, die
Stadt hat ihre Kontrollen vernachlässigt. Das
Gericht gab dem Kläger reicht. Die Kontrollen der
Bäume durch die Stadt waren nicht ausreichend.
Und somit sprach das Oberlandesgericht Hamm
dem Kläger 4700 Euro als Schadensersatz zu.
Wird ein Baum beschädigt, muss der Verursacher
Schadensersatz leisten.
Da Bäume einen wesentlichen Bestandteil eines
Grundstücks bilden, kann das zu einer
Wertminderung des gesamten Grundstücks führen.
Bei der Berechnung wird die Methode Koch
angewandt.
Bei der Wertermittlung von Bäumen und
Sträuchern als Schutz- und Gestaltungsgrün nach
der Methode Koch werden die in der Vergangenheit
bereits entstandenen Herstellungskosten des
Gehölzes berechnet.
Das Eigentum an einem Baum steht dem
Eigentümer eines Grundstücks zu, auf dessen
Grundstück die Pflanze verwurzelt und damit
als wesentlicher Bestandteil verbunden ist im
Sinne des § 94 Abs. 1 BGB.
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