Pflanzen auf dem Balkon sind erlaubt Pflanzen auf dem Balkon sind  erlaubt, Balkonpflanzen, Nachbarrecht, Berlin Blumenkästen der Eigentümer Mietern ist es grundsätzlich gestattet, Blumenkübel auf dem Balkon aufzustellen oder Blumenkästen oder Blumentöpfe (auch außen) zu befestigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kästen ordnungsgemäß angebracht sind und auch bei starkem Wind nicht herabfallen und andere gefährden können. Eine Klausel in einem Formularmietvertrag, die das außenseitige Aufstellen von Blumentöpfen auf Balkonen nicht gestattet, ist insoweit als unwirksam zu erachten, wenn die Sicherheit der Balkonbrüstung oder anderer Teile des Hauses sowie von Passanten und Mitbewohnern nicht gefährdet wird. Das Aufstellen einer Rankpflanze auf dem Balkon stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch im Sinne des Paragraf 550 BGB dar (AG Schöneberg, Az. 6 C 550/89). Auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, darf weder die Fassade noch andere Gebäudeteile oder die darunter wohnenden Nachbarn beeinträchtigen (AG München, Az. 271 C 23794/00). Lang wachsende Balkonpflanzen sind regelmäßig zurück zu schneiden, wenn sie den Nachbarn darunter stören (LG Berlin, Az. 67 S 127/02). Nachbarn müssen es aber durchaus dulden, wenn hin und wieder einige Blüten oder Blätter auf den darunter liegenden Balkon fallen. Das Anbauen von Cannabispflanzen in erheblichem Umfang (hier 14 Stück) berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung (LG Ravensburg, Az. 4 S 127/01). Der Mieter ist allerdings bei der Balkonnutzung in der Regel stärker eingeschränkt als bei der Wohnungsnutzung. Der Vermieter hat ein legitimes Recht, die Balkonnutzung bis zu einem gewissen Grade zu regeln, dies auch im Interesse aller Mieter. Rankgitter und daran rankende Kletterpflanzen sind in der Regel erlaubt, sofern die Fassade nicht benutzt wird. Auf keinen Fall ist es zulässig, die Bausubstanz des Balkons durch zu schwere Blumentröge oder Blumenkisten zu beeinträchtigen. Die grenzenlose Freiheit der Balkonnutzung existiert auch im Bereiche des Stockwerkeigentums nicht. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, auf ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Bauliche Veränderungen auf dem Balkon, die den optischen Gesamteindruck der Liegenschaft betreffen, sind ihnen ebenso verwehrt wie dem Mieter. Die Rechte und Pflichten der Mieter und Wohnungseigentümer sind hinsichtlich der Balkonnutzung weitgehend identisch. In Brandenburg sind die Gesetze nicht spezifisch für Hecken geregelt: Für Obstbäume sollten Sie 2 m Abstand, bei sonstigen Bäumen 4 m und für übrige Anpflanzungen mindestens ein Drittel der Gewächshöhe als horizontalen Abstand zum Nachbarn einhalten. Wenn das Nachbargrundstück aber Landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzt wird, verdoppelt sich der vorgeschriebene Abstand. LG München I; 8.5.2001; Az. 13 S 2348/01 Niemand kann verbieten, auf dem Balkon Blumenkästen und Rankpflanzen anzubringen Schäden durch Gießwasser oder herabfallende Kästen trägt aber der Verursacher Hier Inhalt und Preis anzeigen! Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin Abwasser Nachbargesetz Hessen  Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften NRW  Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin Baugrube Nachbargesetz Hessen  Baulärm Nachbargesetze Thüringen  Baum Grenzabstand, NRW Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein  Bäume, Sträucher und Hecken Beschädigung Bäume Baden Württemberg  Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt  Bordell im Nachbarhaus Saarland  Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz  Düngung Efeu vom Nachbar Einfriedung, Grundstück einfrieden Fallobst Fichten auf dem Nachbargrundstück Fußball im Garten Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland Geräteschuppen, Graben  Geruch Gewächse, Gehölze  Grenzbaum  Grillen, Garten  Grundstück, Nachbarn Grundstücksgrenze  Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz herüberhängende Zweige Niedersachsen Hühner  Hunde  Kinderlärm  Komposthaufen Nachbarrecht Berlin  Konifere als Grenzhecke Lärmbelästigung durch Nachbarn Lärmbelästigung durch Vögel Laubbefall Licht Mülltonne Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung durch Rolladen Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz Hessen Nachbargrundstück Garage Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug vom Nachbarn Notwegerecht Parabolantenne Pflanzen Rasen mähen Schädlingsbekämpfungsmittel Schatten Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht Berlin Sturmschaden Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen Ungeziefer Wäsche aufhängen Weinstöcke Wurzeln Zaun Zimmerlautstärke Zufahrt zum Grundstück Nachbargesetz Baden Württemberg Grenzabstand Gebäude Sachsen  Katzen vom Nachbargrundstück, Schadensersatz Nachbarrecht nach Bundesland auswählen