Auch ein großer Spielplatz in einem Wohngebiet ist
zulässig. OVG Lüneburg und somit auch die damit
einhergehenden Spielgeräusche der Kinder.
Kinder unter 12 Jahren dürfen auf einem Spielplatz
in einem Wohngebiet sogar in der Mittagszeit
spielen. Der Kinderlärm, der durch das Spielen
entsteht, ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner
vereinbar. Kinderlärm gehört zum normalen
Wohnen von Familien in einem Wohngebiet.
(Verwaltungsgericht Braunschweig
Nachbarn oder Vermieter dürfen nicht verbieten,
dass Kinder Besuch von ihren Freunden erhalten.
Auch, wenn das zusätzlichen Lärm verursacht.
Wenn laut Mietvertrag der Garten für die Eltern
genutzt werden darf, dürfen deren Kinder auch ihre
Freunde mit zum Spielen in den Garten nehmen.
Vermieter müssen es auch dulden, wenn Eltern
für ihre Kinder einen Extra- Klingelknopf
anbringen, weil diese wegen ihrer Größe nicht
herankommen. Genauso ist es erlaubt, einen
Sandkasten aufzustellen. Amtsgericht Münster
Nur, in Mehrfamilienhäuser muss das mit dem
Vermieter abgesprochen werden.
Wenn Mieter berechtigt sind, den Garten zu nutzen,
dürfen sie eine Schaukel und andere Spielgeräte
(Sandkasten, kleines Klettergerüst) aufstellen.
Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts
Kerpen hervor.
Spielplätze sind notwendig, dass Kinder sich im
Freien aufhalten können und auch ihr
Sozialverhalten beim Spielen mit anderen Kindern
trainieren können. Der Schutz der Anwohner vor
Lärmbelästigung muss dabei zurückstehen.
Verwaltungsgericht Koblenz
Geräusche, die von Kindertageseinrichtungen,
Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie
beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder
hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine
schädliche Umwelteinwirkung. Hier dürfen
Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht
herangezogen werden.
Lärm von Kinderspielplätzen muss von den
Bewohnern hingenommen werden. Auch von
Kindern, die nicht in diesem Wohngebiet wohnen
und nur dort spielen. OVG Bremen
Übliche Spielgeräusche von Kindern, innerhalb
einer Wohnung müssen akzeptiert werden.
Auch wenn Nachbarn lärmempfindlich und
besonders ruhebedürftig sind, können diese
nicht verlangen, dass sich die Gemeinschaft an
diesen Bedürfnissen anpasst. Saarländisches
Oberlandesgericht
Grundsätzlich dürfen Kinder im Hof und im Garten
spielen. Kinder dürfen in Hinterhöfen spielen, auch
wenn es die Nachbarn stört.
Gerade in einem Gebiet mit hohem
Verkehrsaufkommen, ist es sicherer Kinder auf
Hinterhöfe spielen zu lassen. Die Nachbarn
müssen diesen Lärm hinnehmen. LG Berlin
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Bayern
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Nachbarrecht