Motor auch ohne Genehmigung
Nachbar muss elektrischen Rollladenheber dulden / Eindruck der Wohnanlage wird
nicht gestört. Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen: 16 Wx 115/00.
Wenn Rolladen Lärm verursachen und eine Lärmbelästigung sind, kommt es auf das Ausmaß der Lautstärke an. Quietschende Rolladen müssen nicht hingenommen werden. Auch dürfen Nachbarn ihre Rolladen nicht aufschlagen lassen, so dass es zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung kommt. Zu den Ruhezeiten muss besonders darauf geachtet werden, dass die Rolladen ruhig heruntergelassen werden. Dann kann auch verlangt werden, dass eine gewissen Anstrengung vorgenommen wird.
Ein Rollladen dient als
• Gestaltungselement,
• Sichtschutz,
• Blend- und Wärmeschutz im Sommer
• Energiesparer im Winter
• Einbruchhemmung bzw. -schutz,
• Schallschutz sowie zum
• Wind- und Regenschutz.
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Lärmbelästigung durch Rolladen von Nachbarn, Ruhestörung,
Lärm