Nachbarrecht
Lärmbelästigung durch Rolladen von Nachbarn, Ruhestörung, Lärm
Nachbar muss elektrischen
Rollladenheber dulden / Eindruck
der Wohnanlage wird nicht
gestört. Oberlandesgericht
Köln, Aktenzeichen: 16
Wx 115/00. Wenn Rolladen
Lärm verursachen und
eine Lärmbelästigung sind,
kommt es auf das
Ausmaß der Lautstärke an.
Quietschende
Rolladen müssen nicht
hingenommen
werden. Auch dürfen
Nachbarn ihre
Rolladen nicht aufschlagen
lassen, so dass es zu
einer unzumutbaren
Lärmbelästigung
kommt. Zu den Ruhezeiten muss
besonders darauf
geachtet werden, dass die
Rolladen ruhig
heruntergelassen werden.
Dann kann auch verlangt
werden, dass eine gewissen
Anstrengung
vorgenommen wird. Ein
Rollladen dient als •
Gestaltungselement, •
Sichtschutz, • Blend- und
Wärmeschutz im Sommer •
Energiesparer im Winter • Einbruchhemmung bzw. -schutz, • Schallschutz sowie zum •
Wind- und Regenschutz.
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