In einem anderen Fall bekam ein Nachbar kein Recht, der sich über den Lärm von Papageien beschwerte. Das Gericht sah es als hinnehmbar an, wenn die Vögel zwei bis dreimal am Tag bis zu 5 Minuten normalen Vogellärm verursachen. Lautes Geschrei, wie zum Beispiel von einem Ara muss nicht geduldet werden. (Landgericht Darmstadt) Werden allerdings in einem Wohngebiet Nachbarn durch lautes Geschrei von Sittichen und Papageien, die in einem Garten in Volieren gehalten werden, erheblich gestört, so haben sie einen Unterlassungsanspruch. Dabei ist es nicht notwendig, dass ein Gutachter eine Phonmessung vorgenommen hat, weil es bei solchen Geräuschen nicht so sehr auf ihre messbare Stärke ankommt, sondern auf ihre "unabhängig davon bestehende Lästigkeit". Oberlandesgericht Hamburg Aber auch ein Papagei und andere Haustiervögel müssen die Mittagsruhe einhalten.

Lärm durch Vögel vom Nachbarn, was ist zumutbar,

In einer Eigentümergemeinschaft reicht die Stimmenmehrheit gegen ein Tierhaltungsverbot von Wellensittichen oder Nymphensittichen nicht aus. Es muss ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegen. (OLG Stuttgart) Allerdings kann so ein Beschluss auch rechtswidrig sein, wenn nachweislich keine Belästigungen oder Schäden durch Vögel nachzuweisen sind. Es ist aber zulässig, dass Wohnungseigentümer beschließen, dass die Tierhaltung auf eine bestimmte Zahl von Tieren begrenzt wird. (OLG Frankfurt). Ein Gericht hatte bspw. schon für einen Vogelhalter dazu verurteilt seinen Vogel nur zu bestimmten Zeiten im Garten zu halten.
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In einem anderen Fall bekam ein Nachbar kein Recht, der sich über den Lärm von Papageien beschwerte. Das Gericht sah es als hinnehmbar an, wenn die Vögel zwei bis dreimal am Tag bis zu 5 Minuten normalen Vogellärm verursachen. Lautes Geschrei, wie zum Beispiel von einem Ara muss nicht geduldet werden. (Landgericht Darmstadt) Werden allerdings in einem Wohngebiet Nachbarn durch lautes Geschrei von Sittichen und Papageien, die in einem Garten in Volieren gehalten werden, erheblich gestört, so haben sie einen Unterlassungsanspruch. Dabei ist es nicht notwendig, dass ein Gutachter eine Phonmessung vorgenommen hat, weil es bei solchen Geräuschen nicht so sehr auf ihre messbare Stärke ankommt, sondern auf ihre "unabhängig davon bestehende Lästigkeit". Oberlandesgericht Hamburg Aber auch ein Papagei und andere Haustiervögel müssen die Mittagsruhe einhalten.

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In einer Eigentümergemeinschaft reicht die Stimmenmehrheit gegen ein Tierhaltungsverbot von Wellensittichen oder Nymphensittichen nicht aus. Es muss ein einstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegen. (OLG Stuttgart) Allerdings kann so ein Beschluss auch rechtswidrig sein, wenn nachweislich keine Belästigungen oder Schäden durch Vögel nachzuweisen sind. Es ist aber zulässig, dass Wohnungseigentümer beschließen, dass die Tierhaltung auf eine bestimmte Zahl von Tieren begrenzt wird. (OLG Frankfurt). Ein Gericht hatte bspw. schon für einen Vogelhalter dazu verurteilt seinen Vogel nur zu bestimmten Zeiten im Garten zu halten.
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