Nachbarrecht Nachbargesetz, Laubbefall Bäume, Nachbars Garten, Grundstück und Eigentümer Mit Laubfall von benachbarten Bäumen und mit gelegentlich herabfallenden Zweigen müssen sich Grundstücks-Besitzer abfinden, - jedenfalls dann, wenn solche Beeinträchtigungen ortsüblich sind. Fallen Laub, Nadeln oder Zapfen aus dem Garten des Nachbarn auf das eigene Grundstück oder in die Dachrinne, so ist dies in der Regel zu dulden. Das Laub von überhängenden Bäumen muss man sogar selbst zusammen rechen, nicht etwa der Baumbesitzer. In Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und Gärten sei nun einmal mit Blättern zu rechnen, Landgericht Nürnberg-Fürth. Laubbefall vom Nachbargrundstück ist in der Regel vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks entschädigungslos hinzunehmen. Das gilt auch, wenn das Laub in das offene Schwimmbad des betroffenen Eigentümers fällt und erhöhte Kosten für die Reinigung anfallen. Laub und Schatten Kein Abwehranspruch gegen ortsüblichen Laubfall von Bäumen aus benachbarten Gärten Kein Anspruch auf Zurückschneiden von Bäumen, um mehr Licht zu bekommen. Laub, Blüten und ähnliches sind regelmäßig keine Einwirkungen, die der Nachbar nach § 906 I BGB verbieten kann Hier Inhalt anzeigen! Nachbarrecht nach Bundesland auswählen Was man von Nachbarn wissen muss... mehr Info...