Das Halten von vier Hennen bedeutet eine nur unwesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn in der Benutzung seines Grundstücks (LG Kiel). Die Wesentlichkeit von Geruchsimmissionen eines Hühnermastbetriebs richtet sich nach der Rechtsprechung nach der VDI-Richtlinie 3472 "Emissionsminderung Tierhaltung - Hühner" vom Juni 1986. Besondere Bedeutung haben dabei die in der Richtlinie festgelegten Geruchsschwellenabstände. Der geringste Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 200 m. Werden Nachbarn durch das Krähen von einem Hahn belästigt, bleibt oft nur der Weg auf Unterlassung zu klagen. Hier wird dann im Einzelfall entschieden. Ist das Krähen ortsüblich? Fühlen sich auch andere Nachbarn belästigt? Hat man vor dem Einzug von den Hühnern gewusst? Wie laut ist die Lärmbelästigung? Wie beeinträchtigt ist die Nachtruhe usw.? Wenn die Fragen beantwortet werden, kann es sein, dass Gerichte den Besitzer des Hahnes/Hühner vorschreibt, dass er seinen Hahn zum Beispiel zur Nachtruhe oder in der Mittagszeit nicht krähen lassen darf. Der Besitzer der Tiere muss dann Maßnahmen treffen, die das möglich machen. Zum Beispiel durch Zuschließen des Stalles zu bestimmten Zeiten. Ohne eine genaue Betrachtung kann hier kein Gericht eine Entscheidung treffen. Wer auf Unterlassung klagen will, sollte schon vorher Beweismaterial sammeln (Lärmprotokoll, Zeugenaussagen usw.)

Nachbargesetz, Lärm durch Hühner auf dem Nachbargrundstück,

muss man das Krähen eines Hahnes dulden

Wenn einem Eigentümer eines Hauses in einem Vorort von der Gemeinde erlaubt wird, einen Hahn und 20 Hennen zu halten, dann hat ein Mieter im Nachbarhaus, der erst später hinzugezogen ist, keinen Anspruch darauf, dass der Nachbar die Hühner entfernen muss oder dass die Hühner keinen üblichen Lärm mehr machen. Erst recht dann nicht, wenn der Vermieter auf die Hühner im Nachbarhof hingewiesen hatte.(AmG München) Nachbarn müssen aber nicht dulden, dass Hühner auf ihr Grundstück laufen. In ländlichen Gebieten ist es oft üblich, dass Hühner frei herumlaufen. Hier kann nicht verlangt werden, dass der Besitzer einen Zaun bauen muss. Der Nachbar ist aber berechtigt, die Hühner von seinem Grundstück zu verjagen. Dabei darf er die Hühner aber nicht verletzen.
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Das Halten von vier Hennen bedeutet eine nur unwesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn in der Benutzung seines Grundstücks (LG Kiel). Die Wesentlichkeit von Geruchsimmissionen eines Hühnermastbetriebs richtet sich nach der Rechtsprechung nach der VDI-Richtlinie 3472 "Emissionsminderung Tierhaltung - Hühner" vom Juni 1986. Besondere Bedeutung haben dabei die in der Richtlinie festgelegten Geruchsschwellenabstände. Der geringste Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 200 m. Werden Nachbarn durch das Krähen von einem Hahn belästigt, bleibt oft nur der Weg auf Unterlassung zu klagen. Hier wird dann im Einzelfall entschieden. Ist das Krähen ortsüblich? Fühlen sich auch andere Nachbarn belästigt? Hat man vor dem Einzug von den Hühnern gewusst? Wie laut ist die Lärmbelästigung? Wie beeinträchtigt ist die Nachtruhe usw.? Wenn die Fragen beantwortet werden, kann es sein, dass Gerichte den Besitzer des Hahnes/Hühner vorschreibt, dass er seinen Hahn zum Beispiel zur Nachtruhe oder in der Mittagszeit nicht krähen lassen darf. Der Besitzer der Tiere muss dann Maßnahmen treffen, die das möglich machen. Zum Beispiel durch Zuschließen des Stalles zu bestimmten Zeiten. Ohne eine genaue Betrachtung kann hier kein Gericht eine Entscheidung treffen. Wer auf Unterlassung klagen will, sollte schon vorher Beweismaterial sammeln (Lärmprotokoll, Zeugenaussagen usw.)

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Nachbargrundstück, muss man das Krähen

eines Hahnes dulden

Wenn einem Eigentümer eines Hauses in einem Vorort von der Gemeinde erlaubt wird, einen Hahn und 20 Hennen zu halten, dann hat ein Mieter im Nachbarhaus, der erst später hinzugezogen ist, keinen Anspruch darauf, dass der Nachbar die Hühner entfernen muss oder dass die Hühner keinen üblichen Lärm mehr machen. Erst recht dann nicht, wenn der Vermieter auf die Hühner im Nachbarhof hingewiesen hatte.(AmG München) Nachbarn müssen aber nicht dulden, dass Hühner auf ihr Grundstück laufen. In ländlichen Gebieten ist es oft üblich, dass Hühner frei herumlaufen. Hier kann nicht verlangt werden, dass der Besitzer einen Zaun bauen muss. Der Nachbar ist aber berechtigt, die Hühner von seinem Grundstück zu verjagen. Dabei darf er die Hühner aber nicht verletzen.
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