Nachbarrecht
iKoniferenhecke, Hecke als Grenze
Ein Anspruch auf Versetzung einer Koniferenhecke ergibt sich aus Nachbarrecht, nicht aber aus dem allgemeinen
Anspruch aus § 1004 BGB ergeben, da es
hierfür, auch wenn die Hecke ohne den erforderlichen Abstand
zum Nachbargrundstück angepflanzt
wurde, an der erforderlichen
Eigentumsbeeinträchtigung fehlt. Ein
möglicher stärkerer Schattenwurf ist als
negative Einwirkung vom betroffenen
Grundstücksnachbarn hinzunehmen.
(AG Wiesbaden, Az: 96 C 1504/89)
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