Nachbarrecht Betreten Nachbargrundstück, erlaubt oder verboten, Gründe die berechtigen Das umzäunte Grundstück wird durch das Zivilrecht, aber auch durch das Strafrecht gegen eigenmächtiges Betreten durch Dritte geschützt. So wird nach §123 StGB (Hausfriedensbruch) auf Antrag derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, der in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt. Eine Berechtigung, das Nachbargrundstück zu betreten, kann sich aus folgenden Bestimmungen ergeben: Verfolgungsrecht des Besitzers Ist eine Sache auf das Grundstück des Nachbarn gelangt, so hat dieser grundsätzlich zu gestatten, dass man das Grundstück betreten und die Sache selbst wieder wegschaffen darf. Falls hierdurch ein Schaden entsteht (z.B. an Pflanzen, die niedergetrampelt werden), ist dieser zu ersetzen. Hammerschlags- und Leiterrecht Auch die Vorschriften über das Hammerschlags- und Leiterrecht geben ein Recht, das Nachbargrundstück zu betreten und in bestimmter Weise in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in dicht bebauten Gebieten entsteht regelmäßig das Bedürfnis, im Zuge von Bau-, Reinigungs- oder Erhaltungsarbeiten auf dem eigenen Grundstück das Nachbargrundstück zu betreten und auf oder über dem Nachbargrundstück Leitern oder Gerüste aufzustellen. Eine Duldungspflicht besteht nur, wenn und insoweit das Vorhaben anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden kann und die mit der Duldung verbundenen Nachteile und Belästigungen nicht außer Verhältnis zu dem von dem Berechtigten erstrebten Vorteil stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist das Recht mit größtmöglicher Schonung des Nachbargrundstücks und nicht zur Unzeit auszuüben. Die Absicht ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Auf dem Nachbargrundstück entstehender Schaden ist ohne Rücksicht auf Verschulden zu ersetzen. Auf Verlangen des Nachbarn ist vor den Arbeiten Sicherheit in Höhe des voraussichtlichen Schadens zu leisten, es sei denn, die Arbeiten dulden zur Abwehr akuter Gefahr keinen Aufschub. Wird das Nachbargrundstück länger als zwei Wochen in Anspruch genommen, ist für die gesamte Zeit eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe sich nach der ortsüblichen Miete richtet. Das Nachbargrundstück darf vorübergehend betreten werden, wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige bauliche Anlage nicht oder nur mit erheblichen besonderen Aufwendungen errichtet, geändert, unterhalten oder abgebrochen werden, ohne dass das Nachbargrundstück betreten wird oder dort Gerüste oder Geräte aufgestellt werden oder auf das Nachbargrundstück übergreifen. Hier Inhalt und Preis anzeigen! Abfallbeseitigung Baden Württemberg Abstand Gebäude Sachsen  Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin Abwasser Nachbargesetz Hessen  Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften NRW  Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin Baugrube Nachbargesetz Hessen  Baulärm Nachbargesetze Thüringen  Baum Grenzabstand, NRW Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein  Bäume, Sträucher und Hecken Beschädigung Bäume Baden Württemberg  Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt  Bordell im Nachbarhaus Saarland  Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz  Düngung Efeu vom Nachbar Einfriedung, Grundstück einfrieden Fallobst Fichten auf dem Nachbargrundstück Fußball im Garten Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland Geräteschuppen, Graben  Geruch Gewächse, Gehölze  Grenzbaum  Grillen, Garten  Grundstück, Nachbarn Grundstücksgrenze  Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz herüberhängende Zweige Niedersachsen Hühner  Hunde  Katzen auf dem Grundstück  Kinderlärm  Komposthaufen Nachbarrecht Berlin  Konifere als Grenzhecke Lärmbelästigung durch Nachbarn Lärmbelästigung durch Vögel Laubbefall Licht Mülltonne Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung durch Rolladen Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz Hessen Nachbargrundstück Garage Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug vom Nachbarn Notwegerecht Parabolantenne Pflanzen Rasen mähen Schädlingsbekämpfungsmittel Schatten Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht Berlin Sturmschaden Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen Ungeziefer Wäsche aufhängen Weinstöcke Wurzeln Zaun Zimmerlautstärke Zufahrt zum Grundstück Nachbarrecht nach Bundesland auswählen