Nachbarrecht
Ableitung des Regenwassers und des Abwassers
Der Eigentümer eines
Gebäudes hat das von seinem Gebäude abfließende
Niederschlagswasser sowie
Abwasser und andere Flüssigkeiten aus
seinem Gebäude auf das
eigene Grundstück so abzuleiten, dass
der Nachbar nicht
belästigt wird. Gemäß der
Entwässerungssatzungen von Städten
und Gemeinden besteht
für bebaute Grundstücke fast immer
Anschluss- und
Benutzungszwang an die städtische
Kanalisation.
Die Entsorgung des
Abwassers über private
Kleinkläranlagen
kommt daher nur für abgelegene
Anwesen in
Betracht. Für das Einleiten des
vorgereinigten
Abwassers in ein Fließgewässer bzw. in
den Untergrund
benötigt man eine wasserrechtliche
Erlaubnis. Wenn ein
Nachbar eine Fläche befestigt wodurch
Wasser abgeleitet wird,
hat er das zu unterlassen.
Nicht gestattet ist das
gezielte Ableiten des Wassers vom
höherliegenden auf
eintieferliegendes Grundstück. Dazu gehört
auch, dass
Baumaßnahmen unterbleiben, die zu einem
Ablaufen des Wassers auf das tieferliegende Grundstück führen.
Soweit keine Grunddienstbarkeit eingetragen ist, ist man nicht berechtigt, seine Leitungen
durch das Grundstück des Nachbarn führen zu lassen. Anstelle der Gemeinden sind zur
Beseitigung von Niederschlagswasser verpflichtet: die Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten oder Nutzer der Grundstücke nach § 9 des
Sachenrechtsbereinigungsgesetzes, soweit die Abwassersatzung der Gemeinde nach § 54
Abs. 4 dies vorsieht, die Träger von öffentlichen Verkehrsanlagen, soweit das
Niederschlagswasser außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile anfällt.
Die Wasserbehörde kann die Gemeinde auf ihren Antrag und nach Maßgabe des
Abwasserbeseitigungskonzeptes von der Pflicht zur Abwasserbeseitigung für einzelne
Grundstücke befristet und widerruflich freistellen und die Pflicht auf den Nutzer mit dessen
Zustimmung übertragen.
Hier Inhalt und Preis anzeigen!
Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen
Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin
Abwasser Nachbargesetz Hessen
Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften
NRW
Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin
Baugrube Nachbargesetz Hessen
Baulärm Nachbargesetze Thüringen
Baum Grenzabstand, NRW
Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein
Bäume, Sträucher und Hecken
Beschädigung Bäume Baden Württemberg
Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt
Bordell im Nachbarhaus Saarland
Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz
Düngung
Efeu vom Nachbar
Einfriedung, Grundstück einfrieden
Fallobst
Fichten auf dem Nachbargrundstück
Fußball im Garten
Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland
Geräteschuppen, Graben
Geruch
Gewächse, Gehölze
Grenzbaum
Grillen, Garten
Grundstück, Nachbarn
Grundstücksgrenze
Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz
herüberhängende Zweige Niedersachsen
Hühner
Hunde
Kinderlärm
Komposthaufen Nachbarrecht Berlin
Konifere als Grenzhecke
Lärmbelästigung durch Nachbarn
Lärmbelästigung durch Vögel
Laubbefall
Licht
Mülltonne
Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen
Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung
durch Rolladen
Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz
Hessen
Nachbargrundstück Garage
Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug
vom Nachbarn
Notwegerecht
Parabolantenne
Pflanzen
Rasen mähen
Schädlingsbekämpfungsmittel
Schatten
Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht
Berlin
Sturmschaden
Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen
Ungeziefer
Wäsche aufhängen
Weinstöcke
Wurzeln
Zaun
Zimmerlautstärke
Zufahrt zum Grundstück
Nachbargesetz Baden Württemberg
Grenzabstand Gebäude Sachsen
Katzen vom Nachbargrundstück,
Schadensersatz
Nachbarrecht nach
Bundesland auswählen
Preis Ratgeber
nur 5,30 Euro
statt 9,80 Euro
Produktinformation:
- 70 Seiten Informationen
- über 200 Gerichtsurteile.
- das Schlichtungsgesetz,
- das Pflanzenschutzgesetz,
- das Bundeskleingartengesetz
- die Bauordnung.
- Eine Auflistung, was Sondereigentum und was
Gemeinschaftseigentum ist.
- ein Programm, das Anwalts- und Gerichtskosten ermitteln kann
- ein Programm, welches den Anspruch auf Beratungs- und
- Prozesskostenhilfe berechnet.
- Musterschreiben, für den Schriftwechsel mit Nachbarn