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Bauherr haftet für Schäden durch Baugrube am Nachbarhaus OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2003 - 11 U 726/02 Ein Bauunternehmer, der ohne planerische Vorgabe neben bestehenden Gebäuden eine Baugrube aushebt, haftet dem Eigentümer des Nachbargebäudes für Schäden durch die Baugrube. Es hilft ihm im Verhältnis zum Nachbarn nichts, wenn der Bauherr ihm die Sicherungsmaßnahmen vorenthält, die der Statiker des Bauherrn vorgeschlagen hatte.) Legt der Eigentümer eines Grundstücks eine künstliche Bodenerhöhung an, so können sich hierdurch Gefahren des Nachbargrundstücks ergeben. Zum Beispiel kann der Bau einer Terrasse, und der damit verbundene Höhenunterschied zum Nachbargrundstück dazu führen, dass bei starken Regenfällen das Regenwasser von der Terrasse auf das Grundstück des Nachbarn gelangt und dort Überschwemmungen verursacht. Dann kann der Nachbar verlangen, dass der Eigentümer eine geeignete Vorkehrung trifft, die derartige Abschwemmungen ausschließt. Das gilt auch bei Bodenvertiefungen, wie z.B. beim Ausheben einer Baugrube. |
Es Liegt keine Vertiefung im Sinne des § 909 vor, wenn eine Stahlspundwand zur Sicherung einer Baugrube eingerammt wird?
Nachbar hebt Baugrube aus. Dann muss der Nachbar
sicherstellen, dass die angrenzenden Grundstücke nicht geschädigt werden (durch
Abrutschen).
Nachbarrecht Hessen Nachbar muss Baugrube absichern, Baugrube verbieten