Nachbarrecht Bienen auf dem Nachbargrundstück, Nachbar hat Bienenstock, Nachbarecht Sachsen Anhalt, Eigentümer Gefahr durch Bienen    Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen. Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme. Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen. Bis zu fünf Bienenstöcke müssen im Außenbereich des nachbarlichen Grundstücks geduldet werden, solange der Züchter nicht gegen das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme verstößt und der Nachbar in seiner Grundstücksnutzung durch den Bienenflug nicht nachhaltig gestört wird. Bloße Unannehmlichkeiten, die keine Störung darstellen, sind kein Grund, dem Imker das Halten von Bienen zu untersagen. Bienen sind als Immissionen grundsätzlich zu dulden. Jedoch ist die Haltung von Bienen bzw. das Aufstellen von Bienenvölkern nur zulässig, wo es örtlich möglich und üblich ist und nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke führt. Bienen sind von Haus aus friedlich, wenn sie nicht gereizt werden, Das Bienenrecht, das sich mit den Ordnungsaufgaben und den Regelungsanliegen der Bienenhaltung, der Bienenzucht und des Imkereiwesens befasst, ist ein Rechtsgebiet mit langer und bewegter Geschichte. Der Nachbar hat Einwirkungen auf sein Grundstück, die vom Bienenflug ausgehen, immer ohne weiteres zu dulden, wenn sie nur zu unwesentlichen Beeinträchtigungen führen (§ 906 Abs. 1 BGB). Als unwesentliche und daher ohne weiteres duldungspflichtige Beeinträchtigungen kann man beispielsweise im allgemeinen die Verschmutzungen durch Bienenkot an Wäsche, Fensterscheiben oder Autos ansehen, die nur im Frühjahr nach dem Reinigungsflug oder nach längeren Schlechtwetterperioden auftreten und ohne großen Aufwand beseitigt werden können. Die gelegentlichen kurzfristigen Bienenschwärme im Garten oder das Abbrechen von Ästen an übermäßig bestäubten und fruchttragenden Obstbäumen stellen ebensowenig wie morgens im Gras sitzende Bienen eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn dar. Ein Grenzfall ist aber bereits die Gefahr von Bienenstichen bei einer lebensbedrohenden Allergie des Nachbarn. Hier Inhalt und Preis anzeigen! Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin Abwasser Nachbargesetz Hessen  Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften NRW  Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin Baugrube Nachbargesetz Hessen  Baulärm Nachbargesetze Thüringen  Baum Grenzabstand, NRW Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein  Bäume, Sträucher und Hecken Beschädigung Bäume Baden Württemberg  Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt  Bordell im Nachbarhaus Saarland  Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz  Düngung Efeu vom Nachbar Einfriedung, Grundstück einfrieden Fallobst Fichten auf dem Nachbargrundstück Fußball im Garten Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland Geräteschuppen, Graben  Geruch Gewächse, Gehölze  Grenzbaum  Grillen, Garten  Grundstück, Nachbarn Grundstücksgrenze  Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz herüberhängende Zweige Niedersachsen Hühner  Hunde  Kinderlärm  Komposthaufen Nachbarrecht Berlin  Konifere als Grenzhecke Lärmbelästigung durch Nachbarn Lärmbelästigung durch Vögel Laubbefall Licht Mülltonne Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung durch Rolladen Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz Hessen Nachbargrundstück Garage Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug vom Nachbarn Notwegerecht Parabolantenne Pflanzen Rasen mähen Schädlingsbekämpfungsmittel Schatten Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht Berlin Sturmschaden Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen Ungeziefer Wäsche aufhängen Weinstöcke Wurzeln Zaun Zimmerlautstärke Zufahrt zum Grundstück Nachbargesetz Baden Württemberg Grenzabstand Gebäude Sachsen Katzen vom Nachbargrundstück, Schadensersatz Nachbarrecht nach Bundesland auswählen