Nachbarn müssen bis zu 5 Bienenstöcke dulden, wenn ein Züchter diese nebenan im Garten hält. Voraussetzung, dass von den Bienen keine Störungen für den Nachbarn ausgehen und er sein Grundstück ganz normal nutzen kann. Nur Unannehmlichkeiten, die eigentlich keine Störung darstellen, sind kein Grund, einen Imker das Halten von Bienen zu untersagen. Bienen sind grundsätzlich zu dulden. Jedoch ist die Haltung von Bienen bzw. das Aufstellen von Bienenvölkern nur zulässig, wo es örtlich möglich und üblich ist und nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke führt. Bienen sind friedlich, wenn sie nicht gereizt werden. Der Nachbar hat Einwirkungen auf sein Grundstück, die vom Bienenflug ausgehen, immer ohne weiteres zu dulden, wenn sie nur zu unwesentlichen Beeinträchtigungen führen (§ 906 Abs. 1 BGB). Dazu gehören im allgemeinen die Verschmutzungen durch Bienenkot an Wäsche, Fensterscheiben oder Autos, die nur im Frühjahr nach dem Reinigungsflug oder nach längeren Schlechtwetterperioden auftreten und ohne großen Aufwand beseitigt werden können. Die gelegentlichen kurzfristigen Bienenschwärme im Garten oder das Abbrechen von Ästen an übermäßig bestäubten und fruchttragenden Obstbäumen stellen keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn dar. Auch seltene, kurzfristige Beeinträchtigungen durch einen oder mehrere Bienenstiche sind in der Regel unwesentlich. Um Bienen halten zu dürfen, reicht es, die Zustimmung des Grundstücksbesitzers einzuholen. Es gibt aber Richtlinien für das Aufstellen von Bienenvölkern. Je 200 m² Garten sollten es nur ein bis zwei Bienenvölker sein. Der Abstand der Bienenkästen vom Nachbargrundstück sollte mehr als 5 m betragen, und die Flugfronten müssen so ausgerichtet sein, dass die Bienen zu ihren Sammelflügen über das eigene Grundstück abfliegen. Hecken können den Bienenflug in die Höhe lenken. Wassertränken verhindern, dass Bienen am Swimmingpool des Nachbarn trinken.

Bienen auf dem Nachbargrundstück, Nachbar hat

Bienenstock, Nachbarecht Sachsen Anhalt, Gefahr durch

Bienen

Es kann passieren, dass einem Bienenzüchter die Bienen ausschwärmen. Wenn der Eigentümer den Bienenschwarm nicht verfolgt und wieder zurückbringen kann, werden diese herrenlos und werden sich eventuell eine neue Bienenwohnung suchen. Der Eigentümer darf bei dem Versuch, seine Bienen zurückzuholen, auch fremde Grundstücke betreten. Er darf auch den Unterschlupf der Bienen aufbrechen und die Waben herausnehmen. Auch, wenn diese sich auf Nachbars Grundstück befinden. Den Schaden, der dabei entsteht, muss er aber ersetzen. Vereinigen sich Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, dann hat jeder einen Eigentümeranteil des gesamten Bienenschwarms.
Die Bienenhaltung sollte beim Landratsamt angemeldet werden. Dort erfährt man dann auch, ob die Bienenhaltung in dem Ort ortsüblich ist. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist es erlaubt auf dem eigenen Grundstück Bienenvölker in unbegrenztem Umfang zu halten. Auch auf fremden Grundstücken ist das möglich, wenn es zu diesem Zeck gepachtet wurde, bzw. das Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Zum Nachbargrundstück sollen 3 Meter Abstand gehalten werden. Die Bienen sollen über dem Grundstück des Imkers abfliegen. Damit die Bienen nicht beim Nachbarn im Teich oder im Pool nach Wasser suchen, sollten Bienenzüchter eine eigene Wasserquelle aufstellen. Nachbarn müssen es auch dulden, wenn es durch Bienen Verschmutzungen gibt. Wenn etwa Wäsche oder Autos beschmutzt werden. Wenn Nachbarn aber eine Allergie gegen Bienen haben, können sie auf Unterlassung klagen. Deswegen sollten Nachbarn auch vorher informiert werden, dass man sich Bienen anschaffen möchte. Einige Bienenstiche sind aber noch kein Grund, die Unterlassung der Haltung von Bienen zu fordern. Ein Nachbar klagte, weil die Bienen vom Nachbargrundstück sein Grundstück verschmutzten. Der Bienenhalter gab an, dass es nicht möglich war, die Bienenstöcke woanders hinzubringen oder die Flüge umzuleiten. Die Richter entschieden, dass die Verschmutzungen durch Bienen zumutbar sind.
Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht
Preis: 15.90 € nur 8.90 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Ratgeber Recht und Gesetze Bild Hartz 4
RECHTSPORTAL
Nachbarrecht > Ratgeber
Nachbarn müssen bis zu 5 Bienenstöcke dulden, wenn ein Züchter diese nebenan im Garten hält. Voraussetzung, dass von den Bienen keine Störungen für den Nachbarn ausgehen und er sein Grundstück ganz normal nutzen kann. Nur Unannehmlichkeiten, die eigentlich keine Störung darstellen, sind kein Grund, einen Imker das Halten von Bienen zu untersagen. Bienen sind grundsätzlich zu dulden. Jedoch ist die Haltung von Bienen bzw. das Aufstellen von Bienenvölkern nur zulässig, wo es örtlich möglich und üblich ist und nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke führt. Bienen sind friedlich, wenn sie nicht gereizt werden. Der Nachbar hat Einwirkungen auf sein Grundstück, die vom Bienenflug ausgehen, immer ohne weiteres zu dulden, wenn sie nur zu unwesentlichen Beeinträchtigungen führen (§ 906 Abs. 1 BGB). Dazu gehören im allgemeinen die Verschmutzungen durch Bienenkot an Wäsche, Fensterscheiben oder Autos, die nur im Frühjahr nach dem Reinigungsflug oder nach längeren Schlechtwetterperioden auftreten und ohne großen Aufwand beseitigt werden können. Die gelegentlichen kurzfristigen Bienenschwärme im Garten oder das Abbrechen von Ästen an übermäßig bestäubten und fruchttragenden Obstbäumen stellen keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn dar. Auch seltene, kurzfristige Beeinträchtigungen durch einen oder mehrere Bienenstiche sind in der Regel unwesentlich. Um Bienen halten zu dürfen, reicht es, die Zustimmung des Grundstücksbesitzers einzuholen. Es gibt aber Richtlinien für das Aufstellen von Bienenvölkern. Je 200 m² Garten sollten es nur ein bis zwei Bienenvölker sein. Der Abstand der Bienenkästen vom Nachbargrundstück sollte mehr als 5 m betragen, und die Flugfronten müssen so ausgerichtet sein, dass die Bienen zu ihren Sammelflügen über das eigene Grundstück abfliegen. Hecken können den Bienenflug in die Höhe lenken. Wassertränken verhindern, dass Bienen am Swimmingpool des Nachbarn trinken.

Bienen auf dem Nachbargrundstück,

Nachbar hat Bienenstock, Nachbarecht

Sachsen Anhalt, Gefahr durch Bienen

Es kann passieren, dass einem Bienenzüchter die Bienen ausschwärmen. Wenn der Eigentümer den Bienenschwarm nicht verfolgt und wieder zurückbringen kann, werden diese herrenlos und werden sich eventuell eine neue Bienenwohnung suchen. Der Eigentümer darf bei dem Versuch, seine Bienen zurückzuholen, auch fremde Grundstücke betreten. Er darf auch den Unterschlupf der Bienen aufbrechen und die Waben herausnehmen. Auch, wenn diese sich auf Nachbars Grundstück befinden. Den Schaden, der dabei entsteht, muss er aber ersetzen. Vereinigen sich Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, dann hat jeder einen Eigentümeranteil des gesamten Bienenschwarms.
Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht
Die Bienenhaltung sollte beim Landratsamt angemeldet werden. Dort erfährt man dann auch, ob die Bienenhaltung in dem Ort ortsüblich ist. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist es erlaubt auf dem eigenen Grundstück Bienenvölker in unbegrenztem Umfang zu halten. Auch auf fremden Grundstücken ist das möglich, wenn es zu diesem Zeck gepachtet wurde, bzw. das Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Zum Nachbargrundstück sollen 3 Meter Abstand gehalten werden. Die Bienen sollen über dem Grundstück des Imkers abfliegen. Damit die Bienen nicht beim Nachbarn im Teich oder im Pool nach Wasser suchen, sollten Bienenzüchter eine eigene Wasserquelle aufstellen. Nachbarn müssen es auch dulden, wenn es durch Bienen Verschmutzungen gibt. Wenn etwa Wäsche oder Autos beschmutzt werden. Wenn Nachbarn aber eine Allergie gegen Bienen haben, können sie auf Unterlassung klagen. Deswegen sollten Nachbarn auch vorher informiert werden, dass man sich Bienen anschaffen möchte. Einige Bienenstiche sind aber noch kein Grund, die Unterlassung der Haltung von Bienen zu fordern. Ein Nachbar klagte, weil die Bienen vom Nachbargrundstück sein Grundstück verschmutzten. Der Bienenhalter gab an, dass es nicht möglich war, die Bienenstöcke woanders hinzubringen oder die Flüge umzuleiten. Die Richter entschieden, dass die Verschmutzungen durch Bienen zumutbar sind.
Preis: 15.90 € nur 8.90 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Gesetze Urteile AMK Logo Ratgeber online
RECHTSPORTAL
Nachbarrecht
Rechtsportal
Recht Gesetze Urteile Bild
AMK Logo
Gerichtsurteil Hammer