Nachbarrecht
Fußball landet im Garten von Nachbarn, Fußballspielen verbieten
Landet ein Fußball eines
Nachbarn auf Nachbars Rasen,
so darf er nicht einfach das
Grundstück betreten und sich
den Fußball wiederholen. Er
muss um Herausgabe des
Fußballes bitten.
Jedoch kann dem
Nachbarn nicht grundsätzlich
verboten werden, vor
dem Garten bzw. Haus
Fußball zu spielen. Wenn
der Fußball in Nachbars
Garten landet Fliegt der
Ball von spielenden Kindern
wiederholt in Nachbars
Garten, darf dessen
Grundstück nicht
unerlaubt betreten und der
Ball auf eigene Faust
herausgeholt werden. Der
betroffene Nachbar muss
um Herausgabe des Balles
gebeten werden, ist dazu
dann allerdings auch
verpflichtet. Im Garten darf
auch Fußball gespielt werden.
Nachbarn können das
Fußballspielen nicht verbieten
lassen, auch dann nicht, wenn
der Ball immer wieder über den
Zaun in ihren Garten fliegt.
Allerdings können die Nachbarn
verbieten, dass die Kinder den Nachbargarten betreten.
Der Eigentümer eines Einfamilienhauses muss es dulden, wenn von einem durch eine
Straße getrennten Sportplatz einer Kirchengemeinde gelegentlich Fußbälle gegen die das
Grundstück abgrenzende Hecke geschossen werden und einige Male im Jahr auch auf das
Grundstück fallen.
Derartige Störungen müssen - so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - als sozial
adäquat hingenommen werden. Beschluss des VGH München vom 13.01.2005 22 ZB
04.2931
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