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Landet ein Fußball eines Nachbarn auf Nachbars Rasen, so darf er nicht einfach das Grundstück betreten und sich den Fußball wiederholen. Er muss um Herausgabe des Fußballes bitten. Jedoch kann dem Nachbarn nicht grundsätzlich verboten werden, vor dem Garten bzw. Haus Fußball zu spielen.
Wenn der Fußball in Nachbars Garten
landet
Fliegt der Ball von spielenden Kindern wiederholt in Nachbars Garten, darf
dessen Grundstück nicht unerlaubt betreten und der Ball auf eigene Faust
herausgeholt werden. Der betroffene Nachbar muss um Herausgabe des Balles
gebeten werden, ist dazu dann allerdings auch verpflichtet.
Im Garten darf auch Fußball gespielt werden. Nachbarn können das Fußballspielen nicht verbieten lassen, auch dann nicht, wenn der Ball immer wieder über den Zaun in ihren Garten fliegt. Allerdings können die Nachbarn verbieten, dass die Kinder den Nachbargarten betreten.
Der Eigentümer eines Einfamilienhauses muss es dulden, wenn von einem durch eine Straße getrennten Sportplatz einer Kirchengemeinde gelegentlich Fußbälle gegen die das Grundstück abgrenzende Hecke geschossen werden und einige Male im Jahr auch auf das Grundstück fallen.
Derartige Störungen müssen - so der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof - als sozial adäquat hingenommen werden.
Beschluss des VGH München vom 13.01.2005
22 ZB 04.2931
Fußball landet im Garten von Nachbarn Fußballspielen verbieten