Nachbarrecht Garage Zufahrt, Grundstück auf der Grenze eine Garage



 

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Nutzung der Garage

Selbst wenn die Zufahrt zu einer  Garage direkt an der Terrasse des Nachbarn vorbeiführt, darf der Nachbar das Befahren des  Grundstücks nicht verbieten, weil Abgase zu ihm herüberwehen. Solche Beeinträchtigungen müssen hingenommen werden( AG Nürnberg: 19 C 8815/97 )

 

Die aus der Nutzung einer grenzständigen Doppelduplexgarage auf ein Nachbargrundstück bei Tag und bei Nacht einwirkenden Lärmimmissionen sind im Regelfall vom Nachbarn als sozialadäquat hinzunehmen.

 

Steht der Zaun direkt auf der Grenze und ist er einer Garagenbebauung des Nachbarn im Wege, dann muss dieser Zaun zwangsläufig weichen.

 

Soweit nicht das Bauplanungsrecht eine geschlossene Bebauung

 

 

 

vorsieht oder zulässt, ist nach § 6 SächsBO für Gebäude die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen vorgeschrieben. Dagegen dürfen Garagen einschließlich Abstellraum sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis zu insgesamt 9 m Länge je Nachbargrenze und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche gemäß § 6 Abs. 7 Nr. 1 SächsBO in den Abstandsflächen von Gebäuden sowie ohne eigene Abstandsflächen errichtet werden.

 

 

Nachbarrecht Garage Zufahrt, Grundstück auf der Grenze eine Garage