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Laub, Wurzeln, Zweige - Unterlassungsanspruch Naturgegebene Beeinträchtigungen durch Bäume in der Nachbarschaft (Laub, Wurzeln, Zweige) müssen Grundstückseigentümer in gewissen Grenzen hinnehmen Urteil des OLG Nürnberg vom 13.6.2000, Az. 3 U 412/00
Wer die auf sein Grundstück herüberwachsenden Zweige des Nachbarbaums so unsachgemäß beschneidet, dass der Baum eingeht, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Andererseits könne er dem Nachbarn aber die Unkosten für die selbst vorgenommene Entfernung des Überwuchses entgegenhalten. Die gegenseitigen Forderungen könnten gegeneinander aufgerechnet werden (LG Coburg, 32 S83/06). Wenn herüberragende Zweige oder in ihr Grundstück eingedrungene Wurzeln stören, gilt folgendes: Unter Fristsetzung können Sie die Beseitigung der Zweige und Wurzeln verlangen. Bleibt diese Aufforderung erfolglos, dann können Sie die Zweige und Wurzeln selbst abschneiden. |
Gerichtsurteil Nachbarrecht, Laub, Wurzeln, Zweige, Unterlassungsanspruch