Gemeinden können bestimmte Heckensorten vorschreiben, die gepflanzt werden dürfen. Und in den Bebauungsplänen kann es Vorschriften zur Höhe und zum Grenzabstand zum Nachbargrundstück geben. (Näheres dazu erfährt man bei der Bauaufsichtsbehörde oder beim Landratsamt). Im Allgemeinen gilt, dass eine Hecke, je weiter sie weg ist, auch höher geplanzt werden darf. Hat jemand den Anspruch gegen den Nachbar auf Zurückschneiden der Hecke, verjährt dieser Anspruch meistens nach 5 Jahre. Wie oft jährlich zurückgeschnitten werden muss, ist in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich geregelt. Meistens ist es ein bis zwei Mal im Jahr. Zweige, die über die Grundstücksgrenze ragen, darf man an der Grenze abschneiden. Es muss dann aber tatsächlich eine Beeinträchtigung durch die Zweige vorliegen. Und man muss den Nachbar vorher erst eine Frist setzen, die Zweige abzuschneiden. Die Wurzeln der Hecke dürfen nicht aufs Nachbargrundstück austreiben. Ansonsten darf man sie abschneiden und entfernen. Aber auch hier muss es dann eine Beeinträchtigung durch die herüberragenden Wurzeln geben. Der Grenzabstand von Hecken, ist in allen Bundesländern außer Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich festgelegt. Wenn es für ein Bundesland keine genauen rechtlichen Vorschriften gibt, sollte mit Bäumen und Sträuchern bis etwa zwei Metern Höhe vorsichtshalber ein Mindestabstand von 50 Zentimetern und bei höheren Pflanzen mindestens einen Meter Abstand gehalten werden. Jeder Nachbar kann vom anderen verlangen, dass Hecken, die die erforderlichen Abstände nicht einhalten, zurückzuschneiden sind. Grundsätzlich gilt für alle Bundesländer, dass eine Hecke nach § 921 BGB als Grenzeinrichtung anzusehen ist. Der Nachbar kann ein Zurückschneiden der Hecke zwar verlangen, das aber nicht eigenmächtig selbst vornehmen. Der Heckenbesitzer muss einen Rückschnitt auch nur von Anfang Oktober bis Ende Februar vornehmen. Der Abstand wird von der Mitte des Triebes am Boden gemessen, welcher der Grundstücksgrenze am nächsten liegt. Wenn eine an der Grenze stehende Hecke nur vom Nachbargrundstück aus zurückgeschnitten werden kann, muss der Nachbar das Betreten seines Grundstückes nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses (§ 242 BGB, s.o.) dulden. Wächst eine Hecke an dem Zaun, der beim Nachbar grenzt, muss man dafür sorgen, dass keine Zweige auf das Nachbargrundstück wachsen. Eine Hecke ist insgesamt Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB, wenn auch nur einige Stämme der Heckenpflanzen, dort wo sie aus dem Boden heraustreten, von der Grenze durchschnitten werden. Darauf, ob dieser Zustand auch schon bei Anpflanzung der Hecke bestand, kommt es nicht an. Hecken im Sinn der Nachbarrechtsgesetze sind aus Gehölzen bestehende, ein oder mehrreihige Pflanzungen, die von oben bis unten einen Dichtschluss sowie eine Höhen- und Seitenbegrenzung erreichen, so dass der Eindruck einer lebenden Wand besteht, die keinen oder nur geringen Durchblick gewährt. Nach dem Baden- Württemberger Nachbarrecht bilden mehrere Bambuspflanzen eine Hecke. Diese Hecke darf aber nicht höher als 1,80 m sein. Und ein Metallgitterzaun darf nicht hoher als 1,50 m stehen. Ansonsten könnten die Nachbarn auf Kürzung bestehen. Bei Bambuspflanzen handelt es sich zwar nicht um Gehölze, sondern um Gräser, trotzdem kommt es auf das äußere Erscheinungsbild an und nicht darauf, wie eine Pflanze biologisch einzuordnen ist. Oberlandesgericht Karlsruhe,

Hecke und Abstand zum Nachbargrundstück, was ist eine Hecke

nach dem Nachbarschaftsrecht

Geregelt sind im Nachbarrecht nur Grenzabstände von Gehölzen. Also Bäume, Sträucher usw.! Auch Bambus zählt mittlerweile zu den Gehölzen. Um eine Hecke handelt es sich, wenn gleichartige Gehölze lang und schmal aneinander gereiht sind. Die Gehölze müssen untereinander eine Geschlossenheit bilden. Eine Hecke ist ein linienförmiger Aufwuchs dicht stehender, stark verzweigter Sträucher. Typische Heckenpflanzen sind Liguster, Hainbuche, Kirschlorbeer, Wacholder und Thuja.
Grenzabstand Hecke zum Nachbargrundstück: Baden Württemberg: Hecken bis 1,80 m Höhe 0,50 m Hecken über 1,80 m Höhe 0,50 m + Mehrhöhe über 1,80 m Berlin: mit Hecken über 2 m Höhe 1,00 m mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m Rheinland Pfalz: mit Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m mit Hecken bis zu 2,0 m Höhe 0,75 m Saarland: Hecken über 1,50 m Höhe 0,75 m Hecken bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m Thüringen: Hecken bis zu 1,00 m Höhe 0,25 m Hecken bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m Hecken bis zu 2 m Höhe 0,75 m über 2 m hohen Hecken ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Abstand
Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
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Gemeinden können bestimmte Heckensorten vorschreiben, die gepflanzt werden dürfen. Und in den Bebauungsplänen kann es Vorschriften zur Höhe und zum Grenzabstand zum Nachbargrundstück geben. (Näheres dazu erfährt man bei der Bauaufsichtsbehörde oder beim Landratsamt). Im Allgemeinen gilt, dass eine Hecke, je weiter sie weg ist, auch höher geplanzt werden darf. Hat jemand den Anspruch gegen den Nachbar auf Zurückschneiden der Hecke, verjährt dieser Anspruch meistens nach 5 Jahre. Wie oft jährlich zurückgeschnitten werden muss, ist in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich geregelt. Meistens ist es ein bis zwei Mal im Jahr. Zweige, die über die Grundstücksgrenze ragen, darf man an der Grenze abschneiden. Es muss dann aber tatsächlich eine Beeinträchtigung durch die Zweige vorliegen. Und man muss den Nachbar vorher erst eine Frist setzen, die Zweige abzuschneiden. Die Wurzeln der Hecke dürfen nicht aufs Nachbargrundstück austreiben. Ansonsten darf man sie abschneiden und entfernen. Aber auch hier muss es dann eine Beeinträchtigung durch die herüberragenden Wurzeln geben. Der Grenzabstand von Hecken, ist in allen Bundesländern außer Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich festgelegt. Wenn es für ein Bundesland keine genauen rechtlichen Vorschriften gibt, sollte mit Bäumen und Sträuchern bis etwa zwei Metern Höhe vorsichtshalber ein Mindestabstand von 50 Zentimetern und bei höheren Pflanzen mindestens einen Meter Abstand gehalten werden. Jeder Nachbar kann vom anderen verlangen, dass Hecken, die die erforderlichen Abstände nicht einhalten, zurückzuschneiden sind. Grundsätzlich gilt für alle Bundesländer, dass eine Hecke nach § 921 BGB als Grenzeinrichtung anzusehen ist. Der Nachbar kann ein Zurückschneiden der Hecke zwar verlangen, das aber nicht eigenmächtig selbst vornehmen. Der Heckenbesitzer muss einen Rückschnitt auch nur von Anfang Oktober bis Ende Februar vornehmen. Der Abstand wird von der Mitte des Triebes am Boden gemessen, welcher der Grundstücksgrenze am nächsten liegt. Wenn eine an der Grenze stehende Hecke nur vom Nachbargrundstück aus zurückgeschnitten werden kann, muss der Nachbar das Betreten seines Grundstückes nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses (§ 242 BGB, s.o.) dulden. Wächst eine Hecke an dem Zaun, der beim Nachbar grenzt, muss man dafür sorgen, dass keine Zweige auf das Nachbargrundstück wachsen. Eine Hecke ist insgesamt Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB, wenn auch nur einige Stämme der Heckenpflanzen, dort wo sie aus dem Boden heraustreten, von der Grenze durchschnitten werden. Darauf, ob dieser Zustand auch schon bei Anpflanzung der Hecke bestand, kommt es nicht an. Hecken im Sinn der Nachbarrechtsgesetze sind aus Gehölzen bestehende, ein oder mehrreihige Pflanzungen, die von oben bis unten einen Dichtschluss sowie eine Höhen- und Seitenbegrenzung erreichen, so dass der Eindruck einer lebenden Wand besteht, die keinen oder nur geringen Durchblick gewährt. Nach dem Baden- Württemberger Nachbarrecht bilden mehrere Bambuspflanzen eine Hecke. Diese Hecke darf aber nicht höher als 1,80 m sein. Und ein Metallgitterzaun darf nicht hoher als 1,50 m stehen. Ansonsten könnten die Nachbarn auf Kürzung bestehen. Bei Bambuspflanzen handelt es sich zwar nicht um Gehölze, sondern um Gräser, trotzdem kommt es auf das äußere Erscheinungsbild an und nicht darauf, wie eine Pflanze biologisch einzuordnen ist. Oberlandesgericht Karlsruhe,

Hecke und Abstand zum Nachbargrundstück,

was ist eine Hecke nach dem

Nachbarschaftsrecht

Geregelt sind im Nachbarrecht nur Grenzabstände von Gehölzen. Also Bäume, Sträucher usw.! Auch Bambus zählt mittlerweile zu den Gehölzen. Um eine Hecke handelt es sich, wenn gleichartige Gehölze lang und schmal aneinander gereiht sind. Die Gehölze müssen untereinander eine Geschlossenheit bilden. Eine Hecke ist ein linienförmiger Aufwuchs dicht stehender, stark verzweigter Sträucher. Typische Heckenpflanzen sind Liguster, Hainbuche, Kirschlorbeer, Wacholder und Thuja.
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