Nachbarrecht Nachbargrundstück, Gehölze und Holzgewächs, Beseitigung, Sträucher, Nachbargesetz Die Nachbarrechtsgesetze regeln nur Grenzabstände von Gehölzen. "Ist zweifelhaft, ob eine Pflanze ein Holzgewächs ist, hängt die Anwendung der Abstandsnorm davon ab, ob für den Nachbarn Belästigungen wie für einen Baum oder Strauch, mit Wurzel-, Schattenbildung, Wegnahme von Licht, Verzweigung gegeben sind".  Bambus, der botanisch zu den Gräsern gehört, ist inzwischen von der Rechtsprechung (AG Stuttgart, Urt. v. 12. 12. 1995 - 11 C 322/95 -) wie ein Strauch im Sinn der Nachbarrechtsgesetze zu behandeln. (Bambus - ein Strauch im Sinn des Nachbarrechtsgesetzes, Deutsche Baumschule 1999(4), 34) Urteilsauszug: Wer die auf sein Grundstück herüberwachsenden Zweige des Nachbarbaums so unsachgemäß beschneidet, dass der Baum eingeht, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Andererseits könne er dem Nachbarn aber die Unkosten für die selbst vorgenommene Entfernung des Überwuchses entgegenhalten. Die gegenseitigen Forderungen könnten gegeneinander aufgerechnet werden (LG Coburg, 32 S83/06). Die streitgegenständlichen Pflanzen stellen zwar keine „Hecke" i.S.d. § 12 NRG dar. Dies gilt sowohl für den Zustand, welcher sich von den Klägern vorgelegten Lichtbild (vgl. Bl. 11) entnehmen lässt, als auch für die Beschaffenheit der Pflanzen im Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme, nachdem eine Auslichtung durch die Beklagten durchgeführt wurde. Eine Hecke i.S.d. NRG setzt voraus, dass es sich um eine Gruppe gleichartig wachsender Gehölze handelt, die in langer und schmaler Erstreckung aneinander gereiht sind. Wesentlich ist insbesondere die Geschlossenheit des Pflanzenkörpers unter sich, der Verbund zu einer wandartigen, wenn auch manchmal etwas gegliederten Formation (vgl. Pelka, Nachbarrecht, 18. Aufl., S. 118). Diesen für den Begriff einer „Hecke" erforderlichen Dichtschluss vermag das Gericht nicht zu erkennen. Dies gilt für den Zustand, wie er sich auf dem von den Klägern vorgelegten Lichtbild (As. 11) darstellt und erst recht auch für den Zustand, wie er im Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme vorhanden war. Es handelt sich vielmehr um einzelne Bäume, bzw. um eine Baumreihe, welche keinen wandartigen geschlossenen Verbund bilden. Wenn herüberragende Zweige oder in ihr Grundstück eingedrungene Wurzeln stören, gilt folgendes: Unter Fristsetzung können Sie die Beseitigung der Zweige und Wurzeln verlangen. Bleibt diese Aufforderung erfolglos, dann können Sie die Zweige und Wurzeln selbst abschneiden.  Nachbargrundstück, Gehölze und Holzgewächs, Beseitigung, Sträucher, Nachbargesetz Hier Inhalt und Preis anzeigen! Abfallbeseitigung Baden Württemberg Abstand Gebäude Sachsen  Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin Abwasser Nachbargesetz Hessen  Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften NRW  Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin Baugrube Nachbargesetz Hessen  Baulärm Nachbargesetze Thüringen  Baum Grenzabstand, NRW Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein  Bäume, Sträucher und Hecken Beschädigung Bäume Baden Württemberg  Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt  Bordell im Nachbarhaus Saarland  Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz  Düngung Efeu vom Nachbar Einfriedung, Grundstück einfrieden Fallobst Fichten auf dem Nachbargrundstück Fußball im Garten Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland Geräteschuppen, Graben  Geruch Gewächse, Gehölze  Grenzbaum  Grillen, Garten  Grundstück, Nachbarn Grundstücksgrenze  Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz herüberhängende Zweige Niedersachsen Hühner  Hunde  Katzen auf dem Grundstück  Kinderlärm  Komposthaufen Nachbarrecht Berlin  Konifere als Grenzhecke Lärmbelästigung durch Nachbarn Lärmbelästigung durch Vögel Laubbefall Licht Mülltonne Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung durch Rolladen Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz Hessen Nachbargrundstück Garage Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug vom Nachbarn Notwegerecht Parabolantenne Pflanzen Rasen mähen Schädlingsbekämpfungsmittel Schatten Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht Berlin Sturmschaden Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen Ungeziefer Wäsche aufhängen Weinstöcke Wurzeln Zaun Zimmerlautstärke Zufahrt zum Grundstück Nachbarrecht nach Bundesland auswählen