Gemeinden können bestimmte Heckensorten vorschreiben, die gepflanzt
werden dürfen. Und in den Bebauungsplänen kann es Vorschriften zur Höhe
und zum Grenzabstand zum Nachbargrundstück geben. (Näheres dazu
erfährt man bei der Bauaufsichtsbehörde oder beim Landratsamt).
Im Allgemeinen gilt, dass eine Hecke, je weiter sie weg ist, auch höher
geplanzt werden darf.
Hat jemand den Anspruch gegen den Nachbar auf Zurückschneiden der
Hecke, verjährt dieser Anspruch meistens nach 5 Jahre. Wie oft jährlich
zurückgeschnitten werden muss, ist in den einzelnen Bundesländern auch
unterschiedlich geregelt. Meistens ist es ein bis zwei Mal im Jahr.
Zweige, die über die Grundstücksgrenze ragen, darf man an der Grenze
abschneiden. Es muss dann aber tatsächlich eine Beeinträchtigung durch
die Zweige vorliegen. Und man muss den Nachbar vorher erst eine Frist
setzen, die Zweige abzuschneiden.
Die Wurzeln der Hecke dürfen nicht aufs Nachbargrundstück austreiben.
Ansonsten darf man sie abschneiden und entfernen. Aber auch hier muss es
dann eine Beeinträchtigung durch die herüberragenden Wurzeln geben.
Der Grenzabstand von Hecken, ist in allen
Bundesländern außer Hamburg, Bremen und
Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich festgelegt.
Wenn es für ein Bundesland keine genauen rechtlichen Vorschriften gibt,
sollte mit Bäumen und Sträuchern bis etwa zwei Metern Höhe vorsichtshalber
ein Mindestabstand von 50 Zentimetern und bei höheren Pflanzen
mindestens einen Meter Abstand gehalten werden.
Jeder Nachbar kann vom anderen verlangen, dass Hecken, die die
erforderlichen Abstände nicht einhalten, zurückzuschneiden sind.
Grundsätzlich gilt für alle Bundesländer, dass eine Hecke nach § 921 BGB
als Grenzeinrichtung anzusehen ist. Der Nachbar kann ein Zurückschneiden
der Hecke zwar verlangen, das aber nicht eigenmächtig selbst vornehmen.
Der Heckenbesitzer muss einen Rückschnitt auch nur von Anfang Oktober
bis Ende Februar vornehmen.
Der Abstand wird von der Mitte des Triebes am Boden gemessen, welcher
der Grundstücksgrenze am nächsten liegt.
Wenn eine an der Grenze stehende Hecke nur vom Nachbargrundstück aus
zurückgeschnitten werden kann, muss der Nachbar das Betreten seines
Grundstückes nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen
des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses (§ 242 BGB, s.o.) dulden.
Wächst eine Hecke an dem Zaun, der beim Nachbar
grenzt, muss man dafür sorgen, dass keine Zweige auf
das Nachbargrundstück wachsen.
Eine Hecke ist insgesamt Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB, wenn
auch nur einige Stämme der Heckenpflanzen, dort wo sie aus dem Boden
heraustreten, von der Grenze durchschnitten werden. Darauf, ob dieser
Zustand auch schon bei Anpflanzung der Hecke bestand, kommt es nicht an.
Hecken im Sinn der Nachbarrechtsgesetze sind aus Gehölzen bestehende,
ein oder mehrreihige Pflanzungen, die von oben bis unten einen Dichtschluss
sowie eine Höhen- und Seitenbegrenzung erreichen, so dass der Eindruck
einer lebenden Wand besteht, die keinen oder nur geringen Durchblick
gewährt.
Nach dem Baden- Württemberger Nachbarrecht bilden mehrere
Bambuspflanzen eine Hecke. Diese Hecke darf aber nicht höher als 1,80 m
sein. Und ein Metallgitterzaun darf nicht hoher als 1,50 m stehen. Ansonsten
könnten die Nachbarn auf Kürzung bestehen. Bei Bambuspflanzen handelt
es sich zwar nicht um Gehölze, sondern um Gräser, trotzdem kommt es auf
das äußere Erscheinungsbild an und nicht darauf, wie eine Pflanze biologisch
einzuordnen ist. Oberlandesgericht Karlsruhe,
Geregelt sind im Nachbarrecht nur Grenzabstände von Gehölzen. Also Bäume,
Sträucher usw.!
Auch Bambus zählt mittlerweile zu den Gehölzen.
Um eine Hecke handelt es sich, wenn gleichartige Gehölze lang und
schmal aneinander gereiht sind. Die Gehölze müssen untereinander eine
Geschlossenheit bilden.
Eine Hecke ist ein linienförmiger Aufwuchs dicht stehender, stark verzweigter
Sträucher. Typische Heckenpflanzen sind Liguster, Hainbuche, Kirschlorbeer,
Wacholder und Thuja.
Grenzabstand Hecke zum
Nachbargrundstück:
Baden Württemberg:
Hecken bis 1,80 m Höhe 0,50 m
Hecken über 1,80 m Höhe 0,50 m + Mehrhöhe
über 1,80 m
Berlin:
mit Hecken über 2 m Höhe 1,00 m
mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m
Rheinland Pfalz:
mit Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m
mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m
mit Hecken bis zu 2,0 m Höhe 0,75 m
Saarland:
Hecken über 1,50 m Höhe 0,75 m
Hecken bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m
Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m
Thüringen:
Hecken bis zu 1,00 m Höhe 0,25 m
Hecken bis zu 1,50 m Höhe 0,50 m
Hecken bis zu 2 m Höhe 0,75 m
über 2 m hohen Hecken ein um das Maß der
Mehrhöhe größerer Abstand
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