Nachbarrecht Grillen auf Balkon oder Terrasse, Nachbar, Geruch Eine gesetzliche Grundlage, die das Grillen in den Sommermonaten regelt ist, bis auf Brandenburg und Nordrhein- Westfalen, nicht gegeben. Die Regelung in Nordrhein- Westfalen und Brandenburg sieht vor: Hier ist das Grillen nach den Landesimmisionsschutzgesetzen verboten, wenn dadurch unbeteiligte Nachbarn etwa durch Eindringen von Qualm und Rauch in deren Wohn- oder Schlafräume erheblich belästigt werden. Grundsätzlich dürfen nach der Rechtsprechung Mieter in Mehrfamilienhäusern in der Zeit von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Voraussetzung ist aber, dass die Mieter im Haus, deren Belästigung durch Rauchgase unvermeidlich ist, 48 Stunden vorher darüber informiert werden. Bis 22.00 Uhr darf draußen gefeiert werden. Nach dieser Uhrzeit müssen die Nachbarn in einem Wohngebiet Gartenfeste nicht mehr ohne weiteres hinnehmen. Dringt der beim Grillen im Freien entstehende Qualm in die Wohn- und Schlafräume unbeteiligter Nachbarn in konzentrierter Weise ein, so stellt dies eine erhebliche Belästigung der Nachbarn durch verbotenes Verbrennen von Gegenständen. Der Veranstalter einer Gartenparty ist für den von dieser ausgehenden Lärm, der die Nachtruhe zu stören geeignet ist, verantwortlich, auch wenn der Lärm nicht von ihm persönlich, sondern von seinen Gästen verursacht wird. Eine Lärmbelästigung i.S. des § 9 I NWImSchG kann mit jedem zulässigen Beweismittel, insbesondere auch durch die Vernehmung der betroffenen Anwohner bewiesen werden. OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 149/95 Grillen auf Balkon oder Terrasse, Nachbar, Geruch Hier Inhalt und Preis anzeigen! Abfallbeseitigung Baden Württemberg Abstand Gebäude Sachsen  Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin Abwasser Nachbargesetz Hessen  Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften NRW  Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin Baugrube Nachbargesetz Hessen  Baulärm Nachbargesetze Thüringen  Baum Grenzabstand, NRW Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein  Bäume, Sträucher und Hecken Beschädigung Bäume Baden Württemberg  Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt  Bordell im Nachbarhaus Saarland  Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz  Düngung Efeu vom Nachbar Einfriedung, Grundstück einfrieden Fallobst Fichten auf dem Nachbargrundstück Fußball im Garten Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland Geräteschuppen, Graben  Geruch Gewächse, Gehölze  Grenzbaum  Grillen, Garten  Grundstück, Nachbarn Grundstücksgrenze  Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz herüberhängende Zweige Niedersachsen Hühner  Hunde  Katzen auf dem Grundstück  Kinderlärm  Komposthaufen Nachbarrecht Berlin  Konifere als Grenzhecke Lärmbelästigung durch Nachbarn Lärmbelästigung durch Vögel Laubbefall Licht Mülltonne Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung durch Rolladen Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz Hessen Nachbargrundstück Garage Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug vom Nachbarn Notwegerecht Parabolantenne Pflanzen Rasen mähen Schädlingsbekämpfungsmittel Schatten Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht Berlin Sturmschaden Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen Ungeziefer Wäsche aufhängen Weinstöcke Wurzeln Zaun Zimmerlautstärke Zufahrt zum Grundstück Nachbarrecht nach Bundesland auswählen