Der Vermieter darf aber im Mietvertrag das Grillen
auf dem Balkon oder der Terrasse verbieten und
Mieter müssen sich daran halten, wenn sie keine
Kündigung erhalten möchten. LG Essen
Bis 22.00 Uhr darf draußen gefeiert werden.
Dringt beim Grillen im Freien Qualm in die
Wohn- und Schlafräume unbeteiligter
Nachbarn in konzentrierter Weise ein, so stellt
das eine erhebliche Belästigung der Nachbarn
dar. Es kann die Unterlassung gefordert
werden.
Ob und wie oft gegrillt werden darf, bewerteten die
Gerichte bisher unterschiedlich. Manche Gerichte
sagen 2 mal im Monat, andere wiederum 3 mal im
Monat.
Der Veranstalter einer Gartenparty ist für den von
dieser ausgehenden Lärm, der die Nachtruhe zu
stören geeignet ist, verantwortlich, auch wenn der
Lärm nicht von ihm persönlich, sondern von
seinen Gästen verursacht wird. Eine
Lärmbelästigung i.S. des § 9 I NWImSchG kann
mit jedem zulässigen Beweismittel, insbesondere
auch durch die Vernehmung der betroffenen
Anwohner bewiesen werden. OLG Düsseldorf
Gelegentliches Grillen etwa zwei Stunden bis 21
Uhr, 20 bis 25 mal jährlich ist erlaubt. Amtsgericht
Schöneberg.
In Brandenburg und in Nordrhein- Westfalen gibt
es eine gesetzliche Regelung, ob und wann das
Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt
ist.
Es muss das Landesimmisionsschutzgesetz
beachtet werden. Und danach ist das Grillen
auf Balkon oder Terrasse verboten, wenn
Nachbarn durch Qualm oder Rauch durch
Grillen in ihren Wohnungen belästigt werden.
In allen anderen Bundesländern bestehen keine
gesetzlichen Regelungen und die Gerichte müssen
deswegen entscheiden, ob eine
Unterlassungsklage im Einzelfall Erfolg hat, wenn
ein Nachbar klagen sollte.
Ansonsten darf von April bis September einmal
monatlich gegrillt werden. Falls mit Belästigungen
durch Rauch für die Nachbarn gerechnet werden
muss, müssen diese Nachbarn 2 Tage vorher über
das Vorhaben informiert werden.
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Nachbarrecht