Das Bellen von bis zu zwölf gleichzeitig auf dem
Grundstück versammelten Hunden (vier
ausgewachsene und acht junge Schäferhunde) zu
unterschiedlichen Tageszeiten, von frühmorgens
und andauernd bis gelegentlich in die späte Nacht,
ist für das Grundstück des Nachbarn eine
erhebliche Störung i. S. von § 906 BGB und
überschreitet die Grenzen dessen, was ein
Nachbar an Störung hinzunehmen hat. Das
Verlangen der Unterlassung der Hundezucht ist
deshalb gerechtfertigt.
Auch ein Wachhund muss so gehalten werden,
dass durch sein Bellen die Anwohner nicht mehr
als nur geringfügig gestört werden. Solange die
Hundehaltung in der Mietwohnung nicht generell
verboten und das Bellen nicht übermäßig (d.h. für
die Anwohner störend) ist, liegt kein ausreichender
Grund für die Kündigung eines Mietvertrags vor.
Hundehalter müssen dafür zu sorgen, dass ihre
Hunde in der Zeit von ca. 19:00 Uhr abends bis
um 06:00 - 07:00 Uhr morgens nicht oder
zumindest nicht dauerhaft bellen.
Bei Hunden, die ständig bellen und das auch noch
laut, kann es für andere Personen
gesundheitsgefährdend sein. Deswegen muss der
Hundehalter dafür sorgen, dass diese Hunde nicht
länger als 10 Minuten hintereinander und
insgesamt nicht mehr als 30 Minuten täglich bellen.
Auch dauerhaftes Winseln und Jammern eines
Hundes ist eine Ruhestörung.
Wenn der Hundebesitzer nicht einseitig ist, bleibt
nur der Weg zur Polizei oder zum Ordnungsamt.
Sollte trotzdem ständig Lärmbelästigung entstehen,
muss auf Unterlassung vor dem Gericht geklagt
werden.
Hunde sind draußen so zu halten, dass niemand
durch lautes oder ständiges Bellen übermäßig
gestört wird. Das gilt insbesondere nachts.
Ansonsten kann auch behördlich angeordnet
werden, dass die Hunde von 22 Uhr bis 6 Uhr
morgens in einem geschlossenen Gebäude zu
halten sind.
Mieter könnten Mietminderung durchsetzen
und Eigentümer das Ordnungsamt einschalten.
Wenn der Hund eines Nachbarn die anderen
Bewohner des Hauses durch ständiges bellen
stört, kann der Vermieter die Tierhaltung verbieten.
Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist allerdings
nicht zu vermeiden und muss hingenommen
werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Preis: 15.90 € nur 8.90 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
RECHTSPORTAL
Nachbarrecht