Nachbargesetz Katzen vom Nachbargrundstück wenn Katzen vom Nachbargrundstück über das Grundstück, laufen, kann Schadensersatz verlangt werden. Mehr als zwei Katzen in einem Reihenhaus sind nicht erlaubt. Alles andere gilt als gewerbsmäßige Zucht, die für Nachbarn unzumutbar ist. Der Züchter muss die Tiere abschaffen - oder er zahlt 250.000 Euro Ordnungsgeld. ( LG Nürnberg: 8 O 3577/97 )  Grundstücksbesitzer müssen es auch nicht dulden, dass mehrere Katzen des Nachbarn sein Grundstück betreten und Kotspuren hinterlassen, insbesondere wenn sie kleinere Kinder haben (Urteil des Amtsgerichts Ulm vom 03.11.1998, Aktenzeichen: 2 C 947/98). OLG Köln 20 U 44/82 Das Betreten eines Grundstücks durch Katzen wird durch § 906 I BGB nicht gedeckt. Hier besteht grundsätzlich ein Verbietungsrecht des Grundstückseigentümers, selbst wenn die Einwirkung unwesentlich oder ortsüblich ist. Hier Inhalt anzeigen! Nachbarrecht nach Bundesland auswählen Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin Was man von Nachbarn wissen muss... mehr Info...