Nachbarrecht Recht auf Licht im Garten Sein eigenes Grundstück darf man beleuchten. Gezieltes Ausleuchten des Nachbarn gilt als unzulässig. Der Nachbar muss die Lampen ausschalten, sonst riskiert er ein Busgeld von bis zu 250.000 Euro. ( LG Köln: 9 S 362/99 ) Eine nach § 119 Nr. 2 SachenRBerG die Anwendung des § 116 SachenRBerG ausschließende Regelung in anderen Rechtsvorschriften liegt nur vor, wenn diese dem Nachbarn ein gesichertes Mitbenutzungsrecht einräumt, das über ein bloßes Notwege-/Notleitungsrecht hinausgeht.  BGH V ZR 148/06. Die Pflicht des Eigentümers zur ausreichenden Beleuchtung des Zugangs zu seinem Grundstück beginnt als Ausprägung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wie diese regelmäßig dann, wenn mit dem Einsetzen des „allgemeinen Verkehrs" - also grundsätzlich nicht vor 07:00h morgens - gerechnet werden kann. Das gilt auch im Verhältnis zu Zeitungszustellern in den frühen Morgenstunden, sofern nicht der Zeitungsverlag und der Eigentümer als sein Kunde insofern bestimmte Sonderregelungen getroffen haben.  OLG Celle Az.: 9 U 192/03 Ist ein Baum so groß geworden, dass er den vermieteten Wohnungen Licht und Luft nimmt, so könnend die Kosten für das Fällen des Baumes auf die Mieter umgelegt werden. Zu den Betriebskosten zählen grundsätzlich auch alle Kosten, die mit der Pflege und dem Unterhalt des Gartens zusammenhängen. Dies gilt auch, wenn Bäume wegen ihres Alters, Witterungs- oder Umwelteinflüssen beseitigt werden müssen. Zu beachten ist, dass die Kosten der Fällung dann nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, wenn sich der Bewohner eines Nachbarhauses wegen Licht- und  Sichtmangels beschwert hat. AG Düsseldorf, Az.: 33 C 6544/02 Es gibt das Recht auf Lichteinfall für das eigene Grundstück und wenn es hier durch nachbarschaftliche Bäume zu einer Beeinträchtigung kommt, könnte im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung mit dem Nachbarn  im Rahmen des Nachbarschaftsrechtes und im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens versucht werden, hier eine Mängelbeseitigung zu erreichen. Ist ein Baum so groß geworden, dass er den vermieteten Wohnungen Licht und Luft nimmt, so könnend die Kosten für das Fällen des Baumes auf die Mieter umgelegt werden. Zu den Betriebskosten zählen grundsätzlich auch alle Kosten, die mit der Pflege und dem Unterhalt des Gartens zusammenhängen. Dies gilt auch, wenn Bäume wegen ihres Alters, Witterungs- oder Umwelteinflüssen beseitigt werden müssen. Zu beachten ist, dass die Kosten der Fällung dann nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, wenn sich der Bewohner eines Nachbarhauses wegen Licht- und Sichtmangels beschwert hat. Es gibt das Recht auf Lichteinfall für das eigene Grundstück und wenn es hier durch nachbarschaftliche Bäume zu einer Beeinträchtigung kommt, könnte im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung mit dem Nachbarn  im Rahmen des Nachbarschaftsrechtes und im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens versucht werden, hier eine Mängelbeseitigung zu erreichen. Eigentümer Recht auf Licht im Garten, Nachbar Bäume beschneiden Hier Inhalt anzeigen! Geruch Nachbarrecht nach Bundesland auswählen Was man von Nachbarn wissen muss... mehr Info...