Nur, wenn es durch den Bordellbetrieb zu erhöhtem Lärm durch Autos abends und in der Nacht kommt, kann die Einstellung des Betriebs verlangt werden oder eben eine Mietminderung durchgesetzt werden. Ein Bordell ist keine Vergnügungsstätte sondern ein Gewerbebetrieb. Die Prostitution in einer Wohnung stellt eine unerlaubte gewerbliche Nutzung der Wohnung dar (VG Bremen). Ein Vermieter kann einem Mieter, der in seiner Wohnung die Prostitution ausübt oder diese ermöglicht, in der Regel fristlos wegen vertragswidrigen Gebrauchs kündigen (LG Lübeck). In einer Eigentumswohnanlage sind auch die Miteigentümer berechtigt, gegen die Ausübung der Prostitution vorzugehen (BayObLG) Kommt es durch eine in einer Nachbarwohnung ausgeübte Prostitution zu Lärmstörungen in Form von Klingeln die ganze Nacht und im Hausflur herumirrenden Freiern, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 20 Prozent. Amtsgericht Wiesbaden,

Nachbarrecht Saarland, Bordell im Nachbarhaus, Duldung

oder Unterlassungsklage

Geht von einem Bordell im Nachbarhaus Lärm aus, muss das nicht geduldet werden. Ansonsten besteht kein Unterlassungsanspruch oder das Recht auf Mietminderung nur allein deswegen, weil es ein Bordell ist. Hier steht das sittliche Empfinden von Nachbarn im Hintergrund. Also kein Unterlassungsanspruch gegen den Vermieter. §§ 1004, 906 BGB gegen den Vermieter. Auch der BGH hat betont, auch wenn Nachbarn sich moralisch verletzt fühlen, haben sie kein Beseitigungsanspruch, wenn keine Störungen oder Beeinträchtigungen von so einem Betrieb ausgehen. Die Miete kann auch immer nur gemindert werden, wenn die Wohnqualität beeinträchtigt ist. Das ist in so einem Fall nicht gegeben.
Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht
Preis: 15.90 € nur 8.90 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
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Nur, wenn es durch den Bordellbetrieb zu erhöhtem Lärm durch Autos abends und in der Nacht kommt, kann die Einstellung des Betriebs verlangt werden oder eben eine Mietminderung durchgesetzt werden. Ein Bordell ist keine Vergnügungsstätte sondern ein Gewerbebetrieb. Die Prostitution in einer Wohnung stellt eine unerlaubte gewerbliche Nutzung der Wohnung dar (VG Bremen). Ein Vermieter kann einem Mieter, der in seiner Wohnung die Prostitution ausübt oder diese ermöglicht, in der Regel fristlos wegen vertragswidrigen Gebrauchs kündigen (LG Lübeck). In einer Eigentumswohnanlage sind auch die Miteigentümer berechtigt, gegen die Ausübung der Prostitution vorzugehen (BayObLG) Kommt es durch eine in einer Nachbarwohnung ausgeübte Prostitution zu Lärmstörungen in Form von Klingeln die ganze Nacht und im Hausflur herumirrenden Freiern, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 20 Prozent. Amtsgericht Wiesbaden,

Nachbarrecht Saarland, Bordell im

Nachbarhaus, Duldung oder

Unterlassungsklage

Geht von einem Bordell im Nachbarhaus Lärm aus, muss das nicht geduldet werden. Ansonsten besteht kein Unterlassungsanspruch oder das Recht auf Mietminderung nur allein deswegen, weil es ein Bordell ist. Hier steht das sittliche Empfinden von Nachbarn im Hintergrund. Also kein Unterlassungsanspruch gegen den Vermieter. §§ 1004, 906 BGB gegen den Vermieter. Auch der BGH hat betont, auch wenn Nachbarn sich moralisch verletzt fühlen, haben sie kein Beseitigungsanspruch, wenn keine Störungen oder Beeinträchtigungen von so einem Betrieb ausgehen. Die Miete kann auch immer nur gemindert werden, wenn die Wohnqualität beeinträchtigt ist. Das ist in so einem Fall nicht gegeben.
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