Nachbar Bekämpfung Ungeziefer, Schädlingsbekämpfungsmittel Nachbargrundstück

 

Einem Nachbarn kann nicht vorgeschrieben werden, wie er seinen Garten pflegt. Hier zielte die Klage darauf ab, dem Nachbarn zu untersagen, Chemie zur Schädlingsbekämpfung einzusetzen. Oberlandesgericht Köln (AZ: 12 U 40/93)


Ein Nachbar darf dem anderen Nachbarn bei dessen speziellen Methoden , wie er den Garten pflegt, nicht hineinreden. Das betrifft auch Düngemittel und Chemiekalien. Landgericht München i (Aktenzeichen 31 S 14661/98)
 


 

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Grundstücksbesitzer können von ihren Nachbarn nicht generell verlangen, auf chemische Pflanzenschutzmittel zu verzichten. In diesem Fall sind Freiheitsrechte des Chemie-Verfechters höher zu bewerten als die Schutzbedürfnisse des ökologisch orientierten Nachbarn.
 
 Nur wenn die Düngung überhand nehme, könne der Nachbar eine Einschränkung verlangen.
 

Der Betreiber eines Weinbergs, der für ein Jahr mit der Bewirtschaftung aussetzt, ist weder unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht noch unter dem Aspekt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses verpflichtet, seine Reben gegen den Befall mit Mehltau durch Einsatz chemischer oder mechanischer Mittel zu schützen, um ein Übergreifen des Schädlingsbefalls auf das Nachbargrundstück zu verhindern.

BGH, Urt. v. 16. Februar 2001 - V ZR 422/99 - OLG Koblenz, LG Mainz
 

Der u.a. für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß der Betreiber eines Weinbergs nicht verpflichtet ist, seine Reben gegen den Befall mit Mehltau zu schützen, um eine Ausbreitung auf das Nachbargrundstück zu verhindern.

 

Schädlinge werden meist von Nachbarpflanzen (Garten!) übertragen. Die Befallstärke ist sehr stark von der Witterung abhängig. Auch milde Winter fördern die Population.
 

Nachbar Bekämpfung Ungeziefer, Schädlingsbekämpfungsmittel Nachbargrundstück