Die genauen Abstände, die beim Bau einer Terrasse eingehalten werden müssen, legt das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes fest. In NRW gilt zum Beispiel eines Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 2 Meter. Für eine Unterschreitung der 2-Meter-Grenze muss eine schriftliche Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks eingeholt werden. Auf die Erteilung dieser Einwilligung besteht jein Anspruch, wenn für den Nachbarn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Es muss beim Bau einer Terrasse immer auf den gesetzlichen Mindestabstand zum Nachbargrundstück geachtet werden. Kleine Terrassenüberdachungen mit einer Bautiefe unter 3 Meter und einer Größe von nicht mehr als 30 qm sind genehmigungsfrei. (so in NRW) Es müssen jedoch die Abstandsflächen eingehalten werden. Diese Vorgaben gelten auch in fast allen anderen Bundesländern. Wenn eine Terrassenüberdachung diese Größe auch einhält, ist sie ebenso genehmigungsfrei.

Bau einer Terrasse, Grenzabstand zum

Nachbargrundstück

Ob es sich um eine Terrasse handelt, hängt davon ab, ob so ein Bau zum Aufenthalt für Menschen geeignet ist und nicht davon, für was sie genutzt werden soll. § 34 IV NachbarG RP Beim Bau einer Terrasse muss ein Grenzabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Allerdings nur dann, wenn von der Terrasse aus, überhaupt ein Blickkontakt zum Nachbargrundstück möglich ist.OLG Koblenz Wird nur ein Plattenbelag verlegt oder nur eine Erdauffüllung um 50 cm, muss das nicht genehmigt werden und es müssen auch keine Abstandsflächen berücksichtigt werden. Wenn eine Terrasse einen kleineren Abstand als 2,50 m zum Nachbargrundstück haben soll, muss der Nachbar um Einverständnis gefragt werden. Auch wenn das Grundstück vom Nachbarn gar nicht bebaut ist.
Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht
Preis: 15.90 € nur 8.90 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
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Die genauen Abstände, die beim Bau einer Terrasse eingehalten werden müssen, legt das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes fest. In NRW gilt zum Beispiel eines Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 2 Meter. Für eine Unterschreitung der 2-Meter-Grenze muss eine schriftliche Einwilligung des Eigentümers des Nachbargrundstücks eingeholt werden. Auf die Erteilung dieser Einwilligung besteht jein Anspruch, wenn für den Nachbarn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Es muss beim Bau einer Terrasse immer auf den gesetzlichen Mindestabstand zum Nachbargrundstück geachtet werden. Kleine Terrassenüberdachungen mit einer Bautiefe unter 3 Meter und einer Größe von nicht mehr als 30 qm sind genehmigungsfrei. (so in NRW) Es müssen jedoch die Abstandsflächen eingehalten werden. Diese Vorgaben gelten auch in fast allen anderen Bundesländern. Wenn eine Terrassenüberdachung diese Größe auch einhält, ist sie ebenso genehmigungsfrei.

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Ob es sich um eine Terrasse handelt, hängt davon ab, ob so ein Bau zum Aufenthalt für Menschen geeignet ist und nicht davon, für was sie genutzt werden soll. § 34 IV NachbarG RP Beim Bau einer Terrasse muss ein Grenzabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Allerdings nur dann, wenn von der Terrasse aus, überhaupt ein Blickkontakt zum Nachbargrundstück möglich ist.OLG Koblenz Wird nur ein Plattenbelag verlegt oder nur eine Erdauffüllung um 50 cm, muss das nicht genehmigt werden und es müssen auch keine Abstandsflächen berücksichtigt werden. Wenn eine Terrasse einen kleineren Abstand als 2,50 m zum Nachbargrundstück haben soll, muss der Nachbar um Einverständnis gefragt werden. Auch wenn das Grundstück vom Nachbarn gar nicht bebaut ist.
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