Nachbarrecht Zimmerlautstärke, Lärm durch Nachbarn, Ruhezeiten, Höchstgrenzen, Musik und Feier bei Zimmerlautstärke Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn vorhandene Grenz- oder Richtwerte nicht überschritten werden. Als ebenfalls unwesentlich gilt eine ortsübliche Beeinträchtigung. Zimmerlautstärke (Faustregel: man hört, dass da ein Geräusch ist, kann es aber nicht erkennen; man nimmt Musik wahr, erkennt aber den Titel nicht) Bezüglich der Lautstärke gilt, was auch bei der Wohnungsnutzung zu beachten ist. In der Regel gilt in den meisten Gemeinden ab 22.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr Nachtruhezeit. Die Verursachung von Lärm durch laute Gespräche und Gelächter ist dann zu unterlassen. Die Party ist in das Wohnungsinnere zu verlegen. Nach Eintritt der Nachtruhezeit ist grundsätzlich die Zimmerlautstärke (Gespräche dürfen in anderen Wohnungen nicht gehört werden) zu beachten. Eine ungestörte Nachtruhe stellt in Anbetracht der Anforderungen, die das moderne Leben an den Menschen stellt, ein erhebliches schutzwürdiges Gut dar. Zur Musik-Wiedergabe stellte das Landgericht Hamburg fest (317 T 48/95), dass die Formulierung "Zimmerlautstärke" durchaus geeignet sei, zu entscheiden, ob die Lautstärke vom Nachbarn hinzunehmen ist. Es sei dabei nicht erforderlich, eine Höchstgrenze in Dezibel festzulegen. So werde zum Beispiel eine Lautstärke, die deutlich vernehmbar in die Nachbarwohnung dringt, vom Begriff der "Zimmerlautstärke" nicht mehr gedeckt. Übliche Mietgeräusche, etwa aus dem Bad, von der Waschmaschine oder Trittgeräusche, muss man dulden. Auch laute Renovierungsgeräusche (Bohren, Hämmern) gehören dazu, müssen aber werktags vor 20 Uhr beendet sein. An Werktagen gewährt die Lärmverordnung zudem außerhalb der Ruhezeiten weiteren Schutz: In der Zeit von 7-20 Uhr sind Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Motorsport- sowie andere öffentliche Veranstaltungen und Lärm im Zusammenhang mit Tieren nur eingeschränkt zulässig. Klaviere, Stereoanlagen und Hunde sollten also Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Auch motorbetriebene Gartengeräte (Rasenmäher) dürfen nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr eingesetzt werden. Hier Inhalt und Preis anzeigen! Abfallbeseitigung Baden Württemberg Abstand Gebäude Sachsen  Abstände Bäume Nordrhein-Westfalen Abstände Hecken Nachbarrecht Berlin Abwasser Nachbargesetz Hessen  Altglascontainer Lärmbelästigung Vorschriften NRW  Balkonpflanzen Nachbarrecht Berlin Baugrube Nachbargesetz Hessen  Baulärm Nachbargesetze Thüringen  Baum Grenzabstand, NRW Baum Grundstücksgrenze Schleswig Holstein  Bäume, Sträucher und Hecken Beschädigung Bäume Baden Württemberg  Bienen, Nachbargrundstück Sachsen Anhalt  Bordell im Nachbarhaus Saarland  Brieftauben Nachbargrundstück Rheinland- Pfalz  Düngung Efeu vom Nachbar Einfriedung, Grundstück einfrieden Fallobst Fichten auf dem Nachbargrundstück Fußball im Garten Gartenhaus aufstellen, Nachbarrecht Saarland Geräteschuppen, Graben  Geruch Gewächse, Gehölze  Grenzbaum  Grillen, Garten  Grundstück, Nachbarn Grundstücksgrenze  Hecke als Grundstücksgrenze Rheinland Pfalz herüberhängende Zweige Niedersachsen Hühner  Hunde  Katzen auf dem Grundstück  Kinderlärm  Komposthaufen Nachbarrecht Berlin  Konifere als Grenzhecke Lärmbelästigung durch Nachbarn Lärmbelästigung durch Vögel Laubbefall Licht Mülltonne Nachbar Zufahrtsweg, Nachbarrecht Sachsen Nachbargesetz Brandenburg, Lärmbelästigung durch Rolladen Nachbargrundstück betreten, Nachbargesetz Hessen Nachbargrundstück Garage Nachbarrecht Baden Württemberg Samenflug vom Nachbarn Notwegerecht Parabolantenne Pflanzen Rasen mähen Schädlingsbekämpfungsmittel Schatten Sichtschutz, Hecke, Bambus, Nachbarrecht Berlin Sturmschaden Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen Ungeziefer Wäsche aufhängen Weinstöcke Wurzeln Zaun Zimmerlautstärke Zufahrt zum Grundstück Nachbarrecht nach Bundesland auswählen