Nachbarrecht
Nachbargesetze, Aufstellen einer Parabolantenne, Standort bestimmen Eigentümer
Das Aufstellen einer Parabolantenne auf einem teilweise in die Fassade zurückgesetzten Balkon, die von außen
nur durch einen Schlitz zwischen der fest gemauerten Balkonumfassung und dem ebenfalls fest eingefügten
Betonblumenkasten wahrnehmbar ist, führt im
Allgemeinen nicht zu einer nachteiligen Beeinträchtigung
der übrigen Wohnungseigentümer.
Zur Auslegung eines
Eigentümerbeschlusses, der zur
Beseitigung von Parabolantennen
verpflichtet, die von außen
wahrgenommen werden können, und der
zugleich den Verwalter ermächtigt, den
Beseitigungsanspruch gerichtlich
durchzusetzen.
Infolge der Anerkennung der
Teilrechtsfähigkeit der
Wohnungseigentümergemeinschaft
durch den BGH (BGHZ 163, 154 = NJW
2005, 2061 = NZM 2005, 543) spricht
im Einzelfall nichts dagegen, diese durch
Eigentümerbeschluss als ermächtigt
anzusehen, in Verfahrensstandschaft
individuelle Beseitigungsansprüche von
Wohnungseigentümern gegen einen
Störer gerichtlich durchzusetzen. OLG
München 34 Wx 83/05.
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