Nachbarrecht Brandenburg Grenzabstände Nachbarrecht Brandenburg, Hecke Abstand    Bäume, Sträucher und Hecken müssen zum Nachbargrundstück einen Mindestabstand von 0,5 m einhalten. Gemessen wird von der Mitte des Stammes bis zur Grenzlinie. Werden Pflanzen in einem Abstand zwischen 0,5 m und 2 m zur Grundstücksgrenze gepflanzt, dürfen sie maximal 2 m hoch werden (Art. 47 AGBGB). Beträgt der Abstand mehr als 2 m, gibt es keine Höhenbegrenzung. Ferner gibt es keine gesetzlichen Abstandsvorschriften für Bepflanzungen, die längs einer öffentlichen Straße gehalten werden. Fällt ein auf der Grundstücksgrenze stehender Baum um, müssen sich die benachbarten Parteien den Schaden teilen (BGH, Az: V ZR 33/04). Bei einer Hecke, die nicht den notwendigen Grenzabstand einhält (§ 28 I NachbarG Berlin), hat der Nachbar gegen den Eigentümer nur einen Anspruch auf Beseitigung, den allein der Eigentümer durch ein Zurückschneiden ersetzen kann (§ 31 NachbarG Berlin). Dieser Beseitigungsanspruch ist, ebenso wie ein Anspruch des Nachbarn auf ein Zurückschneiden der Hecke, jedoch ausgeschlossen, wenn der Nachbar den Wuchs der Hecke über 2 Meter -bei einem Grenzabstand von gerade 0,5 Meter- duldet und die Ausschlussfrist abläuft. Ausnahmen hiervon kommen gemäß §§ 242, 1004 BGB nur bei unzumutbaren Beeinträchtigungen des Nachbarn in Betracht, die der Eigentümer ohne weiteres beheben könnte. Schneidet der Nachbar fachgerecht, aber nach Ablauf der Ausschlussfrist eigenmächtig die Hecke erheblich zurück, dann kann der Eigentümer in der Regel nicht den für eine Neuanpflanzung erforderlichen Geldbetrag, sondern nur den Betrag einer angemessenen Wertminderung bis zum Nachwachsen der Hecke fordern. [KG Berlin, Az: 25 U 6860/98) Baum Fällt ein auf der Grundstücksgrenze stehender Baum um, müssen sich die benachbarten Parteien den Schaden teilen. Laub von Nachbars Garten Das Laub von überhängenden Bäumen muss man selbst zusammenkehren. Herbstlaub ist eine zumutbare Imission. Denn auf der anderen Seite, wohnt man auch vorteilhaft in einer gründen Gegend. Kosten für die Laubbeseitigung aus dem Garten, dem Gartenteich oder der Dachrinne kann man dem Nachbarn deshalb nicht in Rechnung stellen. Beschädigung Baum Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 Abs. 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig.  Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist. Die Pflicht des Nachbarn, einen Baum mit viel Laub zurückzuschneiden, besteht nur in Ausnahmefällen, dann, wenn die Äste sehr weit auf das Nachbargrundstück hinüberragen. Grundsätzlich kann zwar nach § 903 BGB jeder Nachbar mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren. Dabei muss er allerdings die Gesetze oder Rechte Dritter beachten. Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufrieden. Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Dies gilt für Einfriedungen, die unmittelbar auf der Grenze stehen und zwei Grundstücke teilen. Nicht betroffen sind Abgrenzungen, die Grundstückseigentümer entlang der Grundstücksgrenze, aber noch auf dem eigenen Grundstück errichten. Baum Fällt ein auf der Grundstücksgrenze stehender Baum um, müssen sich die benachbarten Parteien den Schaden teilen. Laub von Nachbars Garten Das Laub von überhängenden Bäumen muss man selbst zusammenkehren. Herbstlaub ist eine zumutbare Imission. Denn auf der anderen Seite, wohnt man auch vorteilhaft in einer gründen Gegend. Kosten für die Laubbeseitigung aus dem Garten, dem Gartenteich oder der Dachrinne kann man dem Nachbarn deshalb nicht in Rechnung stellen. Beschädigung Baum Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 Abs. 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig. Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist. Die Pflicht des Nachbarn, einen Baum mit viel Laub zurückzuschneiden, besteht nur in Ausnahmefällen, dann, wenn die Äste sehr weit auf das Nachbargrundstück hinüberragen. Grundsätzlich kann zwar nach § 903 BGB jeder Nachbar mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren. Dabei muss er allerdings die Gesetze oder Rechte Dritter beachten.Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufrieden. Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Dies gilt für Einfriedungen, die unmittelbar auf der Grenze stehen und zwei Grundstücke teilen. Nicht betroffen sind Abgrenzungen, die Grundstückseigentümer entlang der Grundstücksgrenze, aber noch auf dem eigenen Grundstück errichten. Hier Inhalt und Preis anzeigen! 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