Wenn Mauern oder Zäune errichtet werden sollen, müssen sie meistens standsicher sein und ungefährlich sein. (Stacheldraht ist meistens nicht erlaubt)
Ansonsten können auch die Nachbarn vereinbaren, wie die Einfriedung aussehen soll. Wenn keine Vereinbarung zustande kommt, ist jede ortsübliche Einfriedung zulässig.
Wenn die Nachbarn über die Höhe nichts vereinbaren, gelten
die Vorschriften des jeweiligen Nachbarrechtsgesetzes. Normalerweise steht
eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze.
Broschüre "Nachbarrecht" anfordern!
(wird sofort per
Email geschickt)
Wer eine Einfriedung setzen will, muss das auf dem eigenen
Grundstück tun und den Zaun nicht auf das Grundstück des Nachbarn
oder mitten auf die Grenzlinie setzen. Seitliche Zaunpfähle sollen
dem eigenen Grundstück zugewandt sein, so dass der Nachbar die glatte
Seite des Zaunes sieht.
Wer eine Hecke als Einfriedung wählt, muss mit den Pflanzen den
gleichen Grenzabstand einhalten wie sonst bei Bäumen oder Sträuchern.
Wenn ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden muss,
ist immer der Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstücks
zur Einfriedung verpflichtet, nie der Eigentümer der Straße.
Liegen zwei Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben
Straße oder demselben Weg, so hat der Eigentümer des Grundstücks,
das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten
Nachbargrundstück hin einzufrieden.
(Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob die Grundstücke dieselbe
Straßenbezeichnung tragen, ist unwichtig. Entscheidend ist, ob zwei
Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Das
spielt vor allem bei Eckgrundstücken eine Rolle.
Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so
kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße
oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte
Nachbargrundstück ist.
Einfriedung Grundstück, Vorschriften und Zäune, einfrieden Zustimmung