Einfriedung Grundstück, Vorschriften und Zäune, einfrieden Zustimmung

Wie Einfriedungen aussehen müssen, ist  entweder in Bebauungsplänen oder in anderen Satzungen vorgeschrieben. So können für Zäune ein bestimmtes Material und die Höhe festgelegt sein. Es kann auch vorgeschrieben sein, dass Drahtzäune mit Sträuchern zu umpflanzen sind, oder es können nur
Hecken zugelassen sein. Die Gemeinde gibt Auskunft.

Wenn Mauern oder Zäune errichtet werden sollen, müssen sie meistens standsicher sein und ungefährlich sein. (Stacheldraht ist meistens nicht erlaubt)

Ansonsten können auch die Nachbarn vereinbaren, wie die Einfriedung aussehen soll. Wenn keine Vereinbarung zustande kommt, ist jede ortsübliche Einfriedung zulässig.

Wenn die Nachbarn über die Höhe nichts vereinbaren, gelten die Vorschriften des jeweiligen Nachbarrechtsgesetzes. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze.
 
 

 
 


 

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   Wer eine Einfriedung setzen will, muss das auf dem eigenen Grundstück tun und den Zaun nicht auf das Grundstück des Nachbarn oder mitten auf die Grenzlinie setzen. Seitliche Zaunpfähle sollen dem eigenen Grundstück zugewandt sein, so dass der Nachbar die glatte Seite des Zaunes sieht.
Wer eine Hecke als Einfriedung wählt, muss mit den Pflanzen den gleichen Grenzabstand einhalten wie sonst bei Bäumen oder Sträuchern.
Wenn ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden muss, ist immer der Eigentümer des an der Straße liegenden Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet, nie der Eigentümer der Straße.
 
 
Liegen zwei Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, so hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden.
(Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob die Grundstücke dieselbe Straßenbezeichnung tragen, ist unwichtig. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Das spielt vor allem bei Eckgrundstücken eine Rolle.

Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist.
 
 
 

Einfriedung Grundstück, Vorschriften und Zäune, einfrieden Zustimmung