Verläuft die Grenze durch Nachbars Garten,
muss ein Notweg vorhanden sein oder errichtet
werden. Jeder muss auch in sein Haus
kommen. Dafür muss der Nutzer dann aber
auch eine Geldrente zahlen. Also Geld für die
Benutzung des Notweges.
Zwar sieht das BGB in § 917 eine Geldrente für
das “Notwegerecht” vor aber eben nur, wenn das
Notwegrecht nicht schon notariell über einen
Vertrag beschlossen wurde. (als Wegerecht schon
eingetragen im Grundbuch)
Eine Geldrente muss also nur gezahlt werden,
wenn es kein Wegerecht gibt, dass schon im
Grundbuch steht. Durch eine Grunddienstbarkeit.
Beim Notwegerecht ist der Nachbar, über dessen
Grundstück der Notweg führt, durch eine Geldrente
(Notwegrente) zu entschädigen. Diese liegt in den
meisten Fällen zwischen 300 und 1000 Euro pro
Jahr.
Das Wegerecht muss im Grundbuch stehen und
das Notwegerecht ergibt sich aus dem BGB § 917!
Das Notwegrecht kann also jederzeit neu
eingefordert werden und kann durch eine
Vereinbarung mit dem Nachbarn beschlossen
werden. (Notfalls kann aber auch geklagt werden,
wenn es zu keiner Einigung kommt)
Nutzt nur ein Vertragspartner den
Weg, trägt er alle Kosten (Anlage,
Pflege). Nutzen ihn beide, müssen sie
sich gütlich einigen.
Kann von Grundstücken eine Gefahr ausgehen, ist
ein Zaun Pflicht.
Wenn sich beispielsweise auf dem Grundstück ein
Fahrzeug- oder ein Fußgängerweg befindet oder
ein frei laufender Hund gehalten wird, besteht die
Möglichkeit, dass das Nachbargrundstück
beeinträchtigt wird. Dann kann die Pflicht bestehen,
dass Grundstück einzuzäunen.
Es gibt ansonsten eventuell öffentliche Vorschriften
über die Einzäunung. Hier muss bei der Gemeinde
nachgefragt werden.
Stacheldraht ist gefährlich.
Ist es erlaubt einen Stacheldrahtzaun an die
Grenze zum Nachbarn zu bauen?
Die Einfriedung von Pferdeweiden mit
Stacheldrahtzäunen verstößt gegen § 2 Nr. 1
TierSchG, wenn nicht durch einen geeigneten
Innenzaun sichergestellt ist, dass die Pferde keinen
Kontakt mit dem Stacheldraht haben können
Stacheldraht kann eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit darstellen, insbesondere wenn Kinder
versuchen sollten, am Lamellenzaun
hochzuklettern und sich dann die Hände verletzen.
Verwaltungsgericht Koblenz).
Stacheldraht am Zaun ist erst einmal immer
verboten. Es kommt aber natürlich auch darauf an,
wo das Grundstück liegt und ob sich Menschen
und gegebenenfalls auch Tiere daran verletzen
können.
Es besteht keine Pflicht, einen Zaun zum
Nachbargrundstück zu errichten. Viele mögen aber
einen Zaum um ihr Grundstück herum. Man kann
auch nicht vom Nachbarn gezwungen werden,
einen Grenzzaun zu bauen.
Steht der Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze,
gehört er beiden Nachbarn und beide müssen den
Zaun dann auch bezahlen und warten.
In einzelnen Bundesländern kann aber auch etwas
anderes vereinbart sein.
Es kann auch ohne Einverständnis vom Nachbarn
ein Zaun auf dem eigenen Grundstück gebaut
werden. Allerdings muss dieser Zaun dann
ortsüblich sein. Man muss also schauen, was für
Zäune im Ort von anderen Eigentümern schon
verwendet werden.
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Nachbarrecht