Für Freischneider, Grastrimmer,
Graskantenschneider, Laubbläser und
Laubsammler gilt darüber hinaus ein
Betriebsverbot auch an Werktagen in der Zeit
von 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und
17.00 bis 20.00 Uhr
Die meisten automatischen Rasenmäher
verursachen nur sehr wenig Lärm. Der Schallpegel
liegt bei 64 dB(A). Herkömmliche Rasenmäher
besitzen einen Schallpegel von ca. 95 bis 100
dB(A).
Deswegen kann man den Rasen- Roboter auch
problemlos nachts sowie an Sonn- und Feiertagen
einsetzen.
Sollten die Rasenroboter lauter sein, muss auf die
Ruhezeiten geachtet werden.
"Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes" oder auch
"Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung",
Es ist europaweit der Einsatz von
Rasenmähern, Pistenraupen, Straßenfräsen
und Turmdrehkränen nur werktags in der Zeit
von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet.
Ausgenommen von diesem Verbot sind besonders
leise Rasenmäher, z.B. solche mit einem
Umweltzeichen. Motorbetriebene Gartengeräte
wie Rasenmäher, Rasentrimmer,
Kantenschneider, Freischneider, Heckenscheren,
Laubbläser, Laubsammler, Motorkettensägen,
Motorhacken, Vertikutierer, Schredder und weitere
Baumaschinen dürfen in Wohngebieten an Sonn-
und Feiertagen ausnahmslos nicht betrieben
werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Preis: 15.90 € nur 8.90 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
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