Nachbarrecht
Nachbarrecht, Berlin, Sichtschutz, Nachbar, Hecke, Nachbargrundstück, Sichtschutzwand
Für den Fall dass es keine gemeindliche Reglung durch einen Bebauungsplan oder eine Satzung gibt, ist ein
Sichtschutz grundsätzlich zulässig, solange er noch im ortsüblichen Rahmen bleibt. Auch im Rahmen einer äußerlich
in zahlreiche Einfamilienhäuser aufgegliederten Wohnungseigentumsanlage bedarf die Errichtung einer ca. 1,90 m
hohen Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen der Anlage als bauliche
Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
Das gilt auch dann, wenn in anderen Gärten, die nicht zur Wohnungseigentumsanlage gehören, solche Wände
bereits vorhanden sind. OLG Köln 16 Wx 3/98 Keine schweren Kunststoffvorhänge auf dem Balkon Ein
Sonnenschirm muss als Sichtschutz genügen (Aktenzeichen 48 C 2357/01).
Auch dem Eigentümer einer Dachterrasse ist es nicht gestattet, seine Blumenkästen außen anzubringen, falls seine
Nachbarn daran Anstoß nehmen. Die einheitliche Gestaltung der Wohnanlage ist über das Sondernutzungsrecht des
Eigentümers zu stellen (Bayerische Oberste Landgericht (Aktenzeichen 2Z BR 20/01).
Bambus als Sichtschutz
Auch bei Bambus sind Abstände
einzuhalten. Es handelt sich, rechtlich gesehen, um
ein Gehölz. Denn die Pflanze weist
eindeutig verholzte Stämme auf. Ein Nachbar müsse
sich dementsprechend an die
Vorschriften halten und einen ausreichenden
Abstand zum anderen Grundstück
wahren sowie seine Hecke bei Bedarf
beschneiden. (Amtsgericht
Schwetzingen, Aktenzeichen 51 C 39/00) (nr/nic)
Hecke als Sichtschutz:
Eigenmächtiges Abholzen nicht erlaubt
Pflanzen zwei Nachbarn in beiderseitigem
Einvernehmen eine Hecke auf der
Grenze zwischen ihren Grundstücken, darf keiner von
beiden sie abholzen. Das gilt nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Hecke sich
vor allem auf einem Grundstück breit gemacht hat.
Auch im Rahmen einer äußerlich in zahlreiche Einfamilienhäuser aufgegliederten Wohnungseigentumsanlage bedarf
die Errichtung einer ca. 1,90 m hohen Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher
Gartenflächen der Anlage als bauliche Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Das gilt auch dann,
wenn in anderen Gärten, die nicht zur Wohnungseigentumsanlage gehören, solche Wände bereits vorhanden sind.
Immergrüner Sichtschutz Efeu, Feuerdorn oder Herera an einem Drahtgitter gezogen, ein bewährter Sichtschutz im
Sommer, wie im Winter. Kräftige Pflanzen, welche in Töpfen vorkultiviert wurden, werden als "Hecke am laufenden
Meter" Innerhalb weniger Stunden zum immer grünen Sichtschutz. Diese Sichtschutzvariante ist eine tolle u.
praktische Alternative
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Was man von Nachbarn
wissen muss...
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- 70 Seiten Informationen
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- das Pflanzenschutzgesetz,
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Gemeinschaftseigentum ist.
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