Nachbarrecht Nachbarrecht, Berlin, Sichtschutz, Nachbar, Hecke, Nachbargrundstück, Sichtschutzwand Für den Fall dass es keine gemeindliche Reglung durch einen Bebauungsplan oder eine Satzung gibt, ist ein Sichtschutz grundsätzlich zulässig, solange er noch im ortsüblichen Rahmen bleibt. Auch im Rahmen einer äußerlich in zahlreiche Einfamilienhäuser aufgegliederten Wohnungseigentumsanlage bedarf die Errichtung einer ca. 1,90 m hohen Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen der Anlage als bauliche Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Das gilt auch dann, wenn in anderen Gärten, die nicht zur Wohnungseigentumsanlage gehören, solche Wände bereits vorhanden sind. OLG Köln 16 Wx 3/98 Keine schweren Kunststoffvorhänge auf dem Balkon Ein Sonnenschirm muss als Sichtschutz genügen (Aktenzeichen 48 C 2357/01). Auch dem Eigentümer einer Dachterrasse ist es nicht gestattet, seine Blumenkästen außen anzubringen, falls seine Nachbarn daran Anstoß nehmen. Die einheitliche Gestaltung der Wohnanlage ist über das Sondernutzungsrecht des Eigentümers zu stellen (Bayerische Oberste Landgericht (Aktenzeichen 2Z BR 20/01). Bambus als Sichtschutz Auch bei Bambus sind  Abstände einzuhalten. Es handelt  sich, rechtlich gesehen, um ein Gehölz. Denn die Pflanze weist eindeutig verholzte Stämme auf. Ein  Nachbar müsse sich dementsprechend an die Vorschriften halten und einen ausreichenden Abstand zum anderen Grundstück wahren sowie seine Hecke bei Bedarf beschneiden. (Amtsgericht Schwetzingen, Aktenzeichen 51 C 39/00) (nr/nic) Hecke als Sichtschutz:  Eigenmächtiges Abholzen nicht erlaubt Pflanzen zwei Nachbarn in beiderseitigem Einvernehmen eine Hecke auf der Grenze zwischen ihren Grundstücken, darf keiner von beiden sie abholzen. Das gilt nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Hecke sich vor allem auf einem Grundstück breit gemacht hat. Auch im Rahmen einer äußerlich in zahlreiche Einfamilienhäuser aufgegliederten Wohnungseigentumsanlage bedarf die Errichtung einer ca. 1,90 m hohen Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen der Anlage als bauliche Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Das gilt auch dann, wenn in anderen Gärten, die nicht zur Wohnungseigentumsanlage gehören, solche Wände bereits vorhanden sind. Immergrüner Sichtschutz Efeu, Feuerdorn oder Herera an einem Drahtgitter gezogen, ein bewährter Sichtschutz im Sommer, wie im Winter. Kräftige Pflanzen, welche in Töpfen vorkultiviert wurden, werden als "Hecke am laufenden Meter" Innerhalb weniger Stunden zum immer grünen Sichtschutz. Diese Sichtschutzvariante ist eine tolle u. praktische Alternative Hier Inhalt anzeigen! Terrasse, Nachbarrecht Niedersachsen Nachbarrecht nach Bundesland auswählen Was man von Nachbarn wissen muss... mehr Info...