Nachbarrecht Sturmschaden Bäume Nachbargarten, Schadensersatz Nachbar Der Grundstückseigentümer ist seinem Nachbarn auch ohne Verschulden analog § 906 II 2 BGB zur Schadloshaltung verpflichtet, wenn ein Baum infolge eines Sturms der Stärke 7-8, dem ein gesunder Baum standgehalten hätte, auf das Nachbargrundstück fällt und dort Schaden anrichtet. Schäden am Kfz, die durch Sturm entstanden sind, sind selbst dann versichert, wenn auf Grund des Sturms Gegenstände gegen das Fahrzeug schlagen, die mit diesem fest verbunden sind (hier: ein mit Stangen und Ösen an einem Wohnwagen befestigtes Vorzelt schlägt gegen dessen Seitenwand). Bei Sturmschäden ist es also nicht zwingend notwendig, dass fremde Gegenstände (z.B. Dachziegel etc.) die Beschädigungen am Kfz ausgelöst haben. Wer alte Bäume auf seinem Grundstück nicht rechtzeitig fällt, kann vom Nachbarn für Sturmschäden haftbar gemacht werden. Es gehört zur Verkehrssicherungspflicht eines Eigentümers, Bäume schlagen zu lassen, sobald sie wegen ihres Alters nicht mehr standfest sind. Hier Inhalt anzeigen! Ungeziefer Nachbarrecht nach Bundesland auswählen Was man von Nachbarn wissen muss... mehr Info...