Das Wäscheaufhängen auf dem Balkon ist dem Mieter grundsätzlich gestattet. Er darf aber ohne Einwilligung durch den Vermieter keine festen Wäschetrockenvorrichtungen anbringen. Wäschetrockengestelle sind wie Blumentröge so zu sichern, dass sie niemanden gefährden, auch bei einem ortsüblichen Unwetter nicht. Eine Wäschespinne im Garten stellt keine bauliche Veränderung dar. Es handelt sich auch nicht um eine optische Beeinträchtigung, falls Nachbarn der Anblick stört.

Wäsche im Garten, auf Terrasse oder Balkon aufhängen,

Wäsche aufhängen ist erlaubt, sagt das Nachbarrecht

Wäsche trocknen auf Balkon und Terrasse ist erlaubt. Es kann eine Vorrichtung zum Wäschetrocknen oder ein Wäscheständer genutzt werden. Es kann aber untersagt werden, wenn Wäsche einfach über das Balkongeländer oder aus dem Fenster gehängt wird. Hier können ästhetische Gründe dagegen sprechen. Wenn dadurch das Ansehen eines Hauses geschädigt wird. Ansonsten kann das Aufhängen der Wäsche auf Balkon oder Terrasse auch nicht durch eine Hausordnung untersagt werden. (AG Euskirchen). Der Balkon gehört zur Wohnung und darf frei genutzt werden. Dort kann Wäsche aufgehängt werden und es darf auch auf dem Balkon geraucht werden.
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Das Wäscheaufhängen auf dem Balkon ist dem Mieter grundsätzlich gestattet. Er darf aber ohne Einwilligung durch den Vermieter keine festen Wäschetrockenvorrichtungen anbringen. Wäschetrockengestelle sind wie Blumentröge so zu sichern, dass sie niemanden gefährden, auch bei einem ortsüblichen Unwetter nicht. Eine Wäschespinne im Garten stellt keine bauliche Veränderung dar. Es handelt sich auch nicht um eine optische Beeinträchtigung, falls Nachbarn der Anblick stört.

Wäsche im Garten, auf Terrasse oder

Balkon aufhängen, Wäsche aufhängen

ist erlaubt, sagt das Nachbarrecht

Wäsche trocknen auf Balkon und Terrasse ist erlaubt. Es kann eine Vorrichtung zum Wäschetrocknen oder ein Wäscheständer genutzt werden. Es kann aber untersagt werden, wenn Wäsche einfach über das Balkongeländer oder aus dem Fenster gehängt wird. Hier können ästhetische Gründe dagegen sprechen. Wenn dadurch das Ansehen eines Hauses geschädigt wird. Ansonsten kann das Aufhängen der Wäsche auf Balkon oder Terrasse auch nicht durch eine Hausordnung untersagt werden. (AG Euskirchen). Der Balkon gehört zur Wohnung und darf frei genutzt werden. Dort kann Wäsche aufgehängt werden und es darf auch auf dem Balkon geraucht werden.
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