Der Nachbar kann grundsätzlich die Herstellung eines vorschriftsmäßigen Abstands verlangen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Herstellung eines dem Gesetz entsprechenden Zustandes nicht mehr verlangt werden. Abgesehen von den Grenzabstandsregeln und den Regeln zum Überhang gibt es keine Möglichkeit, die Entziehung von Licht durch Pflanzen des Nachbargrundstücks abzuwehren. In Bayern und Sachsen gilt für einen Baum, Hecken, Sträucher bis zu 2 m Höhe ein notwendiger Abstand von mindestens 50 cm von der Grenze. In Baden-Württemberg sollen schwach wachsende Bäume von bis zu 4 m Höhe mindestens 2 m von der Grenze entfernt stehen. In Berlin sollen Bäume bis zu einer Höhe von 3 m einen Mindestabstand von 1,50 m haben. In Brandenburg gilt ab einer Höhe von 2 m ein Mindestabstand von 2 m. Nordrhein-Westfalen = für Bäume Mindestabstand 2 m. Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen = Mindestabstand 1,50 m. Der Mindestabstand bei Hecken und Sträuchern ist in den Bundesländern auf durchschnittlich 25 - 50 cm festgelegt.

Abstand von Weinstöcken zum Nachbargrundstück,

Weinstock zurückschneiden muss der Nachbar, wenn er

herüberwächst

Auch bei Weinstöcken muss ein Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Hier gilt das Gleiche, wie bei Bäume und Sträucher. Das gilt für Sonneblumen, Rittersporn oder auch andere Stauden nicht. Sind Weinstöcke aber hinter einer Mauer oder einer anderen dichten Einfriedung gesetzt und überragen die Mauer nicht wesentlich, muss auch kein Grenzabstand eingehalten werden. Also nur dann, wenn ein Weinstock als Zaungrenze gepflanzt ist. Bei Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen sind die straßenrechtlichen Sonderbestimmungen (Gemeingebrauch, Sondernutzung) zu beachten.
Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht
Preis: 15.90 € nur 8.90 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Ratgeber Recht und Gesetze Bild Hartz 4
RECHTSPORTAL
Nachbarrecht > Ratgeber
Der Nachbar kann grundsätzlich die Herstellung eines vorschriftsmäßigen Abstands verlangen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Herstellung eines dem Gesetz entsprechenden Zustandes nicht mehr verlangt werden. Abgesehen von den Grenzabstandsregeln und den Regeln zum Überhang gibt es keine Möglichkeit, die Entziehung von Licht durch Pflanzen des Nachbargrundstücks abzuwehren. In Bayern und Sachsen gilt für einen Baum, Hecken, Sträucher bis zu 2 m Höhe ein notwendiger Abstand von mindestens 50 cm von der Grenze. In Baden-Württemberg sollen schwach wachsende Bäume von bis zu 4 m Höhe mindestens 2 m von der Grenze entfernt stehen. In Berlin sollen Bäume bis zu einer Höhe von 3 m einen Mindestabstand von 1,50 m haben. In Brandenburg gilt ab einer Höhe von 2 m ein Mindestabstand von 2 m. Nordrhein-Westfalen = für Bäume Mindestabstand 2 m. Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen = Mindestabstand 1,50 m. Der Mindestabstand bei Hecken und Sträuchern ist in den Bundesländern auf durchschnittlich 25 - 50 cm festgelegt.

Abstand von Weinstöcken zum

Nachbargrundstück, Weinstock

zurückschneiden muss der Nachbar, wenn er

herüberwächst

Auch bei Weinstöcken muss ein Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Hier gilt das Gleiche, wie bei Bäume und Sträucher. Das gilt für Sonneblumen, Rittersporn oder auch andere Stauden nicht. Sind Weinstöcke aber hinter einer Mauer oder einer anderen dichten Einfriedung gesetzt und überragen die Mauer nicht wesentlich, muss auch kein Grenzabstand eingehalten werden. Also nur dann, wenn ein Weinstock als Zaungrenze gepflanzt ist. Bei Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen sind die straßenrechtlichen Sonderbestimmungen (Gemeingebrauch, Sondernutzung) zu beachten.
Nachbarrecht Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
kein eigenes  Nachbarschaftsrecht kein eigenes  Nachbarschaftsrecht
Preis: 15.90 € nur 8.90 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Gesetze Urteile AMK Logo Ratgeber online
RECHTSPORTAL
Nachbarrecht
Rechtsportal
Recht Gesetze Urteile Bild
AMK Logo
Gerichtsurteil Hammer