Nachbarrecht
Vorschrift Nachbarrecht für Pflanzen, Efeu, Anspruch Konifere
Wächst der von einer
Wohnungseigentümergemeinschaft
gepflanzte Efeu mit der Zeit auch
am Haus des Nachbarn hoch, so
muss die Gemeinschaft die
Pflanzen an der benachbarten
Immobilie entfernen, wenn am
eigenen Haus eine Renovierung
durchgeführt und deshalb der Efeu
samt Wurzeln beseitigt wird.
Die Duldung des Nachbarn
bezieht sich nur auf die lebende
Pflanze.
Konifere Ein Anspruch auf
Versetzung einer
Koniferenhecke kann sich nur
aus dem Nachbarrecht, nicht aber
aus dem allgemeinen Anspruch
aus § 1004 BGB ergeben, da es
hierfür, auch wenn die Hecke
ohne den erforderlichen Abstand
zum Nachbargrundstück
angepflanzt wurde, an der
erforderlichen
Eigentumsbeeinträchtigung fehlt.
Ein ggf. stärkerer Schattenwurf ist als
sog. "negative" Einwirkung vom
betroffenen Grundstücksnachbarn
hinzunehmen.
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Was man von Nachbarn
wissen muss...
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Gemeinschaftseigentum ist.
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ermitteln kann
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