Nachbarrecht
Vorschrift Nachbarrecht für Pflanzen, Efeu, Anspruch Konifere
Wächst der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft gepflanzte Efeu
mit der Zeit auch am Haus des Nachbarn hoch, so muss die Gemeinschaft
die Pflanzen an der benachbarten Immobilie entfernen, wenn am eigenen
Haus eine Renovierung durchgeführt und deshalb der Efeu samt Wurzeln
beseitigt wird.
Die Duldung des Nachbarn bezieht sich nur auf die lebende Pflanze.
Konifere Ein Anspruch auf Versetzung einer Koniferenhecke kann sich nur
aus dem Nachbarrecht, nicht aber aus dem allgemeinen Anspruch aus §
1004 BGB ergeben, da es hierfür, auch wenn die Hecke ohne den
erforderlichen Abstand zum Nachbargrundstück angepflanzt wurde, an der
erforderlichen Eigentumsbeeinträchtigung fehlt. Ein ggf. stärkerer
Schattenwurf ist als sog. "negative" Einwirkung vom betroffenen
Grundstücksnachbarn hinzunehmen.
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