Nachbarrecht Vorschrift Nachbarrecht für Pflanzen, Efeu, Anspruch Konifere Wächst der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft gepflanzte Efeu mit der Zeit auch am Haus des Nachbarn hoch, so muss die Gemeinschaft die Pflanzen an der benachbarten Immobilie entfernen, wenn am eigenen Haus eine Renovierung durchgeführt und deshalb der Efeu samt Wurzeln beseitigt wird. Die Duldung des Nachbarn bezieht sich nur auf die lebende Pflanze. Konifere Ein Anspruch auf Versetzung einer Koniferenhecke kann sich nur aus dem Nachbarrecht, nicht aber aus dem allgemeinen Anspruch aus § 1004 BGB ergeben, da es hierfür, auch wenn die Hecke ohne den erforderlichen Abstand zum Nachbargrundstück angepflanzt wurde, an der erforderlichen Eigentumsbeeinträchtigung fehlt. Ein ggf. stärkerer Schattenwurf ist als sog. "negative" Einwirkung vom betroffenen Grundstücksnachbarn hinzunehmen. Hier Inhalt anzeigen! Schädlingsbekämpfungsmittel Nachbarrecht nach Bundesland auswählen Was man von Nachbarn wissen muss... mehr Info...